Am 21. Dezember vergangenen Jahres verhängte Niedersachsens Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD), Barbara Thiel, ein Bußgeld in Rekordhöhe von 10,4 Millionen Euro gegen die Notebookbilliger.de AG (NBB) mit Hauptsitz in Sarstedt bei Hildesheim.
Der Online Händler NBB soll laut LfD in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter und Kunden eingegriffen haben, indem diese seit mindestens zwei Jahren in unverhältnismäßigen Ausmaß mit Hilfe von Videokameras beobachtet und überwacht wurden.
Dieser Überwachung fehlte es scheinbar an jeglicher Rechtsgrundlage.
Aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO geht hervor, dass eine solche Überwachung einen engen Zeitraum, wie auch eine bestimmte Mitarbeiter-Auswahl erfordere.
NBB ließ seine ca. 900 Mitarbeiter rund um die Uhr in jeglicher Umgebung (Geschäfts-, Lager- und Aufenthaltsräumen) per Videoüberwachung aufzeichnen. Selbst das Verhalten der Kunden in Wartebereichen wurde kontinuierlich erfasst, womit NBB eindeutig den Schutz personenbezogener Daten vernachlässigte und sich i.S.d. Art. 83 Abs. 5 DSGVO für „besonders gravierende Verstöße“ strafbar machte.
Hinzu kommt die unverhältnismäßig lange Aufbewahrung des Videomaterials von NBB. Häufig wurde dieses Material erst nach 60 Tagen gelöscht.
Gemäß Art. 5 DSGVO beträgt die maximale Speicherdauer der Videoüberwachung 72 Stunden und nur in Ausnahmefällen 10 Tage.
Oliver Hellmold, CEO der Notebookbilliger.de AG, weist jegliche Vorwürfe zurück und legt Einspruch gegen den hohen Bußgeldbescheid ein.
In einer eigenen Pressemitteilung (PDF) und einem FAQ-Artikel rechtfertigt sich das Unternehmen mit der Begründung, lediglich Straftaten wie Diebstähle vorbeugen zu wollen.
LfD betitelt diesen Rechtfertigungsgrund als unverhältnismäßig, da es mildere Mittel gäbe, um solch Ziele zu erreichen. Angefangen bei Stichproben einfacher Taschenkontrollen.
Noch ist das Bußgeld nicht rechtskräftig, sodass gemeinsam auf den nächsten Gerichtstermin gewartet wird.
Die Videoüberwachung von NBB wurde mittlerweile regelkonform konfiguriert.