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Native Microsoft Teams Integration in 3CX

3CX unterstützt ab der Version V18 nativ Microsoft Teams. Mit der Teams-Integration können Teams-Benutzer 3CX-Benutzer anwählen und umgekehrt. Teams-Benutzer können über 3CX herauswählen und dabei von 3CX´s umfangreicher Unterstützung von SIP-Trunk-Anbietern profitieren. Sie sparen Sie sich ab sofort kostspielige Microsoft 365 Tarife.

Noch wichtiger ist, dass Teams-Benutzer auch von einer voll ausgestatteten PBX profitieren, die viel einfacher zu verwenden und zu konfigurieren ist. Mit zusätzlichen Contact Center-Funktionen wie erweiterte Anrufwarteschlangen, Berichterstellung, Anrufweiterleitung und mehr. Die Integration ist ein einfacher Prozess in vier Schritten, der auch vorgefertigte Skripte umfasst, die der Administrator schnell und einfach implementieren kann.

Die 3CX – Teams Integration bietet Ihnen folgendes Einsparpotential.

  • Sparen Sie bei der Lizenzierung der SBC-Lösung mit der nativen Integration in 3CX.
  • Keine Teams-kompatiblen Mobilteile erforderlich. Verwenden Sie ein beliebiges IP-Telefon.
  • Mobile Anbindung mit kostenlosen 3CX-Apps für iOS und Android.

Voraussetzung dafür ist einer der folgenden Microsoft Pläne:

  • Microsoft 365 E5 
  • Microsoft 365 Plan + Microsoft Phone System (add-on) oderBusiness Voice (add-on)
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IT-Sicherheit im Gesundheitssektor ab 2022 verpflichtend

Betreiber sog. kritischer Infrastruktur (KRITIS) wie größerer Kliniken die mindestens 30.000 stationäre Patienten im Jahr behandeln sind bereits seit 2017 durch das IT-SIcherheitsgesetz (§ 8 BSI-Gesetz) verpflichtet, ihre IT-Systeme nach dem “Stand der Technik” abzusichern.

Im Oktober 2020 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erneut verschärft. Nach Sozialgesetzbuch (§ 75c SGB V) sind ab 01. Januar 2022 auch kleinere Kliniken in Deutschland verpflichtet, ihre IT-Sicherheit auf ein angemessenes Schutzniveau anzuheben. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenhäuser nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind. 

Organisatorische und technische Vorkehrungen gelten als angemessen, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung des Krankenhauses oder der Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen steht. Die informationstechnischen Systeme sind spätestens alle zwei Jahre an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.