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Telekom-Rufnummernblöcke: Probleme bei der Übernahme vermeiden

Telekom-Amtsleitungen sind in vielen Telefonanlagen- bzw. VoIP-Projekten involviert. Die Migration dieser Trunks kann eine Hürde für die Auswahl einer Telefonanlage wie der 3CX sein.

Telekom-Trunks können nur dann für Cloud-Anlagen in Rechenzentren verwendet werden, wenn es sich um sog. Company Flex Pure-Produkte handelt. Alle anderen Produkte sind leitungs- oder standortgebunden, was bei der Migration Ihrer Telefonanlage zu einem Cloud-System – z. B. 3CX – zu Problemen führen kann, wenn die Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Telefonnummer wie bei Privatkunden besteht in diesem Fall nicht. Unter bestimmten Bedingungen kann oft jedoch eine vorzeitige Freigabe von Rufnummernblöcken erzielt werden. 

Für Kunden, die einen Telekom-Rufnummernblock portieren möchten, ist ein gutes Verhältnis zu Ihrem Telekom-Business-Account-Berater hilfreich. 

Basisvoraussetzungen zur vorzeitigen Portierung der Telekom-Rufnummernblöcke sind:

  1. Vertragslaufzeit: Bestehende Verträge mit der Deutschen Telekom müssen eine bestimmte Mindestlaufzeit haben, bevor die Portierung durchgeführt werden kann.
  2. Vertragsstatus: Der Vertrag darf nicht gekündigt sein oder sich in einer besonderen, hinderlichen Vertragskonstellation befinden.
  3. Vertragskontinuität: Der Kunde muss sicherstellen, dass keine offenen Rechnungen oder unbezahlten Gebühren vorliegen, die einer Portierung entgegenstehen könnten.

Im ungünstigsten Fall, also bei Nichterfüllung der Voraussetzungen der Portierung und mangelnder Kulanz gibt es nur noch Workarounds zur Überbrückung des Restvertragszeitraumes.

Anrufweiterleitung

Für den zu portierenden Telefonanschluss kann eine Anrufweiterleitung eingerichtet werden. Aber Achtung – es fallen dabei zusätzliche Kosten an und – je nach Anbieter – können diverse Gesprächsmerkmale nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. 
Beispielsweise wird bei manchen Anbietern nicht die angewählte Nebenstelle, sondern nur die Kopfnummer übermittelt.

Routing

Eine weitere Alternative ist das Routing im lokalen Netzwerk des Kunden. Über einen geeigneten Router und VPN-Tunnel wird der Trunk in die Cloud oder mit der 3CX-Cloud-Installation weitergeleitet, um die Standortrestriktionen zu vermeiden. 

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Schwerwiegende Schwachstelle in Fritzbox-Routern

Ein kürzlich entdeckter Fehler in Fritzbox-Routern hat sowohl Nutzer als auch Sicherheitsexperten aufgeschreckt. Die Schwachstelle, bekannt unter dem Advisory WID-SEC-2023-2262, wurde im September 2023 veröffentlicht und gilt als hochriskant mit einem CVSS (Common Vulnerability Scoring System) Base Score von 7.3 von 10. Dieser Fehler ermöglicht es Angreifern, einen „nicht spezifizierten Angriff“ durchzuführen.

Alle Fritzbox-Router sind betroffen und je nach Modell wird die Firmware-Version 7.57 bzw. 7.31 benötigt um einen sicheren Betrieb zu gewährleistet

Die Analyse zeigt, dass die Schwachstelle leider auch bei deaktiviertem Fernzugriff ausgenutzt werden kann. AVM, der Hersteller der Fritzbox-Router, hat seit dem 4. September Sicherheitsupdates zur Verfügung gestellt, um die Schwachstelle zu beheben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnte auch vor dieser Schwachstelle in Verbindung mit FritzBox-Modellen seit dem 5. September 2023.

Es wird dringend empfohlen, dass Fritzbox-Nutzer sicherstellen, dass ihre Router auf dem neuesten Stand sind, um diese kritische Schwachstelle zu patchen und ihre Netzwerke zu schützen.

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Rufnummernportierung bei Gewerbekunden: Vertragslaufzeiten verhindern Einführung neuer Telefonanlagen

Die Einführung einer neuen IP-basierten Telefonanlage erfordert oftmals aus technischen Gründen auch einen Wechsel des SIP-Trunk-Anbieters.

Die Bundesnetzagentur hat die Rufnummernmitnahme für private Verbraucher erleichtert, aber es gibt nach wie vor Probleme für Gewerbekunden.

Für die Mitnahme von Festnetz-Nummern und Rufnummer-Blöcken besteht im Gegensatz zum Mobilfunk für Gewerbekunden keinen Rechtsanspruch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die neue Regelung der Bundesnetzagentur, nach der sich Telekommunikationsverträge nach der (Mindest-)Vertragslaufzeit nicht mehr um länger als einen Monat verlängern, nehmen viele Telefonanbieter bzw. -provider zum Anlass, ihre Kunden durch einen Tarifwechsel in Zuge eines neuen Vertragsabschlusses für eine neue Vertragslaufzeit an sich zu binden. Hier gilt es daher besondere Vorsicht walten zu lassen, da ansonsten eine Rufnummernportierung für die Dauer des neuen Vertrages verwehrt bleibt.

Inhaber von kleinen Mehrgeräteanschlüssen sind derweil im Vorteil. Sie können einzelne Rufnummern selektiv zu neuen Anbietern portieren lassen, während die restlichen beim alten Anbieter bleiben.