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Bundesgerichtshof bestätigt EuGH-Urteil zu Cookie-Einwilligung

Der Bundesgerichtshof BGH hatte bei einem Verhandlungstermin am 30.01.2020 über die Frage zu entscheiden, welche Anforderungen an die Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers zu stellen sind. Am 28.05.2020 war der Verkündungstermin in dieser Sache und der BGH bestätigte die europäischen Vorschriften, nach denen Nutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen (s. auch News 02.10.2019: Speicherung von Cookies nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer rechtskonform und News 12.05.2020: Einfache Cookie-Banner künftig unzureichend).


Dies hat zur Folge, dass viele Webseitenbetreiber ihre sog. Cookie-Banner umgestalten müssen. Ein Klick auf OK oder ausgewählte Checkboxen sind nicht mehr zulässig. Cookies müssen solange blockiert werden, bis der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat.


Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erfordert entsprechende technische Lösungen, z. B. mit sog. Consent Tools.
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