Das am 1. Januar in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) meint es vor all dem mit dem Pflegepersonal besonders gut.
Große Förderprogramme sollen seither die Möglichkeit schaffen, den Alltag der Pflegekräften in vielerlei Hinsicht zu vereinfachen. Bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen sind das Ziel.
Heutzutage trägt die digitale Unterstützung der Pflegetätigkeit maßgeblich zur Arbeitszufriedenheit von Pflegekräften bei. Ein Seniorenheim mit flächendeckender WLAN-Ausleuchtung ermöglicht den Pflegekräften bspw. die schnelle Pflegedokumentation via Tablet.
Im Zeitraum von 2019 bis 2024 werden die Pflege- und Krankenversicherung plangemäß 100 Mio. € in die Hand nehmen und gezielt einsetzen. Die technische und digitale Aufrüstung soll von 2019 bis Ende 2021 erfolgen und beinhaltet einen Vergütungszuschlag von 40 % der Kosten pro Pflegeheim. Hierzu sollte jedoch angemerkt sein, dass der einmalige Zuschuss letzten Endes keine 12.000 € überschreiten darf.
Einen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben Pflegekassen, vollstationäre Pflegeheime, wie auch Einrichtungen für Kurzzeitpflege. Allerdings müssen die Einrichtungen vorweisen können, dass sie in Zukunft ihr Pflegepersonal mit Pflegefachkräften aufstocken werden bzw. es kürzlich erledigt haben.
Der Antrag auf finanzielle Hilfe ist an die zuständige Pflegekasse zu stellen. Ein Antragsformular finden sie bspw. hier: https://www.dak.de/dak/pflege/antrag-auf-foerderung-nach-dem-pflegepersonalstaerkungsgesetz-2128252.html#/