Die Einführung einer neuen IP-basierten Telefonanlage erfordert oftmals aus technischen Gründen auch einen Wechsel des SIP-Trunk-Anbieters.
Die Bundesnetzagentur hat die Rufnummernmitnahme für private Verbraucher erleichtert, aber es gibt nach wie vor Probleme für Gewerbekunden.
Für die Mitnahme von Festnetz-Nummern und Rufnummer-Blöcken besteht im Gegensatz zum Mobilfunk für Gewerbekunden keinen Rechtsanspruch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die neue Regelung der Bundesnetzagentur, nach der sich Telekommunikationsverträge nach der (Mindest-)Vertragslaufzeit nicht mehr um länger als einen Monat verlängern, nehmen viele Telefonanbieter bzw. -provider zum Anlass, ihre Kunden durch einen Tarifwechsel in Zuge eines neuen Vertragsabschlusses für eine neue Vertragslaufzeit an sich zu binden. Hier gilt es daher besondere Vorsicht walten zu lassen, da ansonsten eine Rufnummernportierung für die Dauer des neuen Vertrages verwehrt bleibt.
Inhaber von kleinen Mehrgeräteanschlüssen sind derweil im Vorteil. Sie können einzelne Rufnummern selektiv zu neuen Anbietern portieren lassen, während die restlichen beim alten Anbieter bleiben.