Kategorien
Alle Systemtechnik

Zimmersignalleuchten gem. VDE-0834

Leider weist nicht jede Schwesternrufanlage Zimmersignalleuchten vor jedem Bewohnerzimmer auf. Dieses war bis zum Inkrafttreten der VDE 0834-1:2016-06 nicht gefordert und teils ist bei einer sehr verwinkelten Gangführung die Signalisierungswirkung eingeschränkt.

Gem. VDE 0834-1:2016-06 Punkt 4.2.1. gilt:

„Vor jedem Raum ist zwingend eine Zimmersignalleuchte vorzusehen, die mindestens den Ruf (rot) und die Anwesenheit (grün) anzeigt. Diese Anzeigen müssen bei Umgebungsleuchtstärken von 500 lx noch einwandfrei zu erkennen sein. Eine Rufauslösung muss innerhalb von einer Sekunde angezeigt werden.“

VDE 0834-1:2016-06

Die VDE 0834 hat keine Gesetzeskraft, womit diese Norm für Planer und Errichter in nicht unbedingt bindend ist. Die Erfüllung einer Norm liegt damit erst einmal im Ermessensspielraum der verantwortlichen Betreiber.

Gibt es jedoch eine Norm, in der der Schutz von Sicherheit, Gesundheit und Leben vorausschauend geregelt wird, so ist sie regelmäßig als eine verbindliche, allgemein anerkannte Regel der Technik (BGH Az.: I ZR 234/89 vom 06.06.1991) zu sehen. Sie wird zur Grundlage bei der Klärung von Schadensfällen und zur Beurteilung der Schuldfrage herangezogen.

Es ist somit dringend empfehlenswert, die Lichtrufanlage konform zu implementieren um entsprechende Diskussionen in einem potentiellen Haftungsfall auszuschließen.

.