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Alle Hardware Senioreneinrichtungen Seniorenheim Systemtechnik VoIP und 3CX

Single-Zellensystem mit XXL-Reichweite

Das Yealink W80 DECT IP Single-Zellensystem erhöht in Kombination mit RT-30 Repeatern die Mobilität ihrer Mitarbeiter und lässt sich einfacher und kostengünstiger skalieren als Multizellensysteme.

Die Repeater benötigen lediglich Strom und können flexibel an handelsüblichen Steckdosen positioniert werden. Das Ergebnis ist eine durchdachte Lösung für mobile DECT-basierte Kommunikation und nahtloses Roaming auch ohne Netzwerkverkabelung. Diese kostengünstige Lösung bietet eine stabile Kommunikation und hervorragende Reichweite für eine Vielzahl von Einsatzszenarien wie Hotels, Autohäuser, Büros, Lagerhallen und andere weitläufige Bereiche.

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Alarmserver Alle Hardware Senioreneinrichtungen Seniorenheim Systemtechnik VoIP und 3CX

Neues Whitepaper: Alarmserver AAKS 3

Der Alarmserver AAKS ist aktuell in der Version 3.1 verfügbar. In unserem neuen Whitepaper stellen wir auf 6 Seiten die wichtigsten Funktionen und Integrationsmöglichkeiten des AAKS vor. Wir zeigen, wie Pflegeheime und Krankenhäuser mit individuell anpassbaren Alarmierungsworkflows ihre Prozesse optimieren und das Pflegepersonal entlasten können.

Sie können das Whitepaper hier herunterladen.

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Rufanlagen rechtssicher betreiben

Mit der im Jahr 2016 in Kraft getretenen DIN VDE 0834-1: 2016-06 wurden die Anforderungen an Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Pflegediensten und ähnlichen Einrichtungen, Alten- und Seniorenheimen, Justizvollzugsanstalten etc. neu geregelt. Am 30. Juni 2018 ist die zweijährige Übergangsfrist der DIN VDE 0834-1:2016-06 abgelaufen. Entgegen landläufiger Meinung gibt es keinen „Bestandsschutz“ für Altanlagen.

Aus der Fürsorgepflicht des Betreibers ergibt sich die Notwendigkeit zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Mit der Verankerung der DIN-Normen und damit auch der DIN VDE 0834-1:2016-06 im EnWG § 49 Abs. 1 erlangen diese gesetzesgleiche Geltung. Für den Betreiber einer Rufanlage bedeutet dies, dass die Nichteinhaltung der DIN VDE 0834-1: 2016-06 mit einem Haftungsrisiko verbunden ist. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass dieses Haftungsrisiko auch dann besteht, wenn die Heimaufsicht „ein Auge zudrückt“.

In einem Merkblatt haben wir Ihnen die Hinweise für den rechtssicheren Betrieb von Rufanlagen zusammengefasst.

Sie können das Merkblatt hier als PDF herunterladen.

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Fanvil H5W – 3CX kompatibles Hoteltelefon mit WLAN

Das neue Fanvil H5W verfügt sowohl über zwei RJ45-Netzwerkanschlüsse als auch über eine WLAN-Komponente. Dieses Hoteltelefon kann somit entweder über LAN oder WLAN in die Netzwerkinfrastruktur des Hotels eingebunden werden. 

Das Telefon weist 6 programmierbare Softkeys auf, um die zentralen Services des Hotels über die Direktwahltasten komfortabel verfügbar zu machen.

Sowohl die Programmierung als auch die Konfiguration der Bildschirmanzeige erfolgen remote und damit zentral, wodurch die Ersteinrichtung und der spätere Austausch vereinfacht werden. Ein Branding über Faceblades ist bei diesem Telefon nicht erforderlich.

Für das Fanvil H5W existiert eine 3CX-Provisionierung, wodurch die Verwendung des H5W mit der 3CX langfristig und versionsunabhängig vereinfacht wird.

Das Datenblatt können Sie hier herunterladen.

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Alarmserver Alle Hardware Senioreneinrichtungen Seniorenheim Systemtechnik VoIP und 3CX

AAKS Alarmserver für 3CX und Siemens Telefonanlagen Ver. 2.23

Der AAKS Alarmserver für die 3CX VoIP-Telefonanlage und Siemens Telefonanlagen weist in der neuesten Version 2.23 zahlreiche funktionale Verbesserungen auf.

Ein Fokus der Produktverbesserungen lag auf der Integration von SNOM-DECT-Multizellenfunksystemen und deren Signalisierung von Patientenrufen, Notruf- und Alarmmeldungen. Um den Mitarbeitern ohne Betätigung des Telefons oder ohne Blick auf das Telefon eine Wahrnehmung der Meldungsart zu ermöglichen, beherrschen die SNOM-Telefone die eigenständige Ausstrahlung von individuelle Töne, Melodien oder Sprachmeldungen für jede Alarmierungsart.

Weitere funktionale Erweiterungen betreffen die Unterstützung der Nachtwache, bei der Ruf- und Weiterleitungen wesentlich differenzierter für Zeitfenster- und Wochentage definiert werden können.

Mit der Version 2.23 sind zudem verschiedenste Stabilitäts- und Performanceoptimierungen eingeflossen.

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Digitalisierung in Seniorenheimen eine Notwendigkeit?

Der Pflegenotstand in Deutschland ist schon seit vielen Jahren ein immer wiederkehrendes Thema mit hoher Dringlichkeit. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln könnte sich die Versorgungslücke bis zum Jahr 2035 auf 500.000 Fachkräfte vergrößern.

Zwei Entwicklungen sind hierfür hauptverantwortlich:

1. Zunahme der Anzahl an Pflegebedürftigen:

Das Statistische Bundesamt prognostiziert eine Zunahme von rund 4,53 Millionen pflegebedürftigen Menschen in den nächsten 40 Jahren. Aufgrund verbesserter medizinischer Versorgung steigt das Durchschnittsalter eines Menschen und somit gleichzeitig die Pflegeperiode.

2. Personelle Unterbesetzung

Das deutsche Pflegepersonal ist überlastet und Pflegeeinrichtungen personell unterbesetzt. Im internationalen Vergleich liegt die Zahl des Krankenhauspersonal je 1.000 Einwohner in Ländern wie Frankreich, Österreich und den USA ca. 50 % über der in Deutschland.

Ein Weg, wie sich diese Versorgungslücke zumindest verringern lässt, ist der Einsatz von technischen Hilfsmitteln um Abläufe zu vereinfachen oder zu automatisieren und das Pflegersonal damit zu entlasten. Nachfolgend einige Beispiele für digitale Hilfsmittel.

Digitale Pflegedokumentation & Telemedizin

Wichtige medizinische Informationen eines Patienten müssen immer dokumentiert werden und jederzeit abrufbar sein. Statt jede Information analog festzuhalten, kann die Erfassung mittels eines Handys oder Tablets sowie passender Software digital erfolgen. Die so erhobenen Daten sind greifbarer und jederzeit aufrufbar. Des Weiteren kann das Tablet auch Verwendung in der Telemedizin finden. Ein EKG per E-Mail, ein Patientengespräch per Videokonferenz oder Bilder von Wunden können in den meisten Fällen zielführend sein und ersparen einen zeitaufwendigen Arztbesuch.

Der Umgang mit Gesundheitsdaten ist sehr sensibel, weshalb hier besonders auf den Datenschutz zu achten ist (Art. 9 DSGVO).

Unsere Empfehlung: „Galaxy Tab Active Pro“ (Tablet) oder „Galaxy XCover 5“ (Smartphone)

Vorteile:

  • Sturzresistent und wassergeschützt
  • Langfristige Versorgung mit Sicherheitsupdates
  • Touchscreen auch mit Handschuhen bedienbar
Samsung Galaxy Tab Active Pro
Samsung Galaxy XCover 5

Kameras an neuralgischen Punkten

Um mit möglichst wenig Personal für ausreichend Sicherheit zu sorgen, ist der Einsatz von Videokameras an neuralgischen Punkten zu empfehlen. Selbstverständlich bedarf es hierbei der Zustimmung des Pflegepersonals und der Heimbewohner (gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO), wie auch den Hinweis für Besucher (gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO).

Unsere Empfehlung: Sicherheitskameras von „Ubiquiti UniFi“

Vorteile:

  • Jahrelange positive Erfahrungswerte
  • Mobile App verfügbar
  • Kosteneffizient
Unifi UVC-G4-PRO

Erweiterung der Rufanlage

Um den Arbeitsalltag des Pflegepersonals zu erleichtern, kann die Rufanlage bspw. um Sensor-Bodenmatten, Funktaster und Fluchttür-Überwachung erweitert werden. Ein Funktaster ist die mobile Form des Ruftasters und ermöglicht so den Schwesternruf auch außerhalb des Bewohnerzimmers. Sensor-Bodenmatten können vor Betten platziert werden und so Stürze aus dem Bett anzeigen. Die Fluchttür-Überwachung mittels eines Magnetkontakts kann besonders im Demenzbereich Anwendung finden.

Unsere Empfehlung: Produkte des Herstellers und Entwicklers „WICON“

Vorteile:

  • Partnerschaft mit WICON Elektronik GmbH
  • Berücksichtigung der Heimmindestbauanforderung
  • Berücksichtigung der DINVDE0834
  • CE zertifiziert

Smartphone & Tablets als Kommunikationszentralen

In Seniorenheimen mit einer guten WLAN-Ausleuchtung können Smartphones und Tablets so als mobiles Benachrichtigungs- und Kommunikationsgerät eingesetzt werden. Standardgemäß signalisiert die Rufanlage die Rufauslösungen optisch auf den Signalleuchten des Bewohnerzimmers und dem Display des Schwesternzimmers. Über einen Alarmserver kann eine anschließende Benachrichtigung an DECT-Telefone, Smartphones oder Tablets der Pfleger weitergeleitet werden.

Das Gesamtkonzept

Um die Chancen der Digitalisierung im Pflegeheim optimal ausschöpfen zu können, bedarf es eines ganzheitlichen Umsetzungkonzeptes, das die vorhandene (Netzwerk-)Technik einbezieht. Wir empfehlen hierfür den Einsatz der 3CX-Telefonanlagenlösung zusammen mit der Verwendung von moderner WLAN-Technik und geeigneten Endgeräten.

In unserem Katalog „Das digital Seniorenheim“ finden sie alle Informationen zu diesem Thema. Sie können den Katalog direkt hier herunterladen. Gerne schicken wir Ihnen den Katalog kostenlos zu: Katalog anfordern

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Datenschutz in der Pflege

Oft wird die Bedeutung der DSGVO im Bereich der Pflege unterschätzt oder es herrscht Unklarheit, wie Datenschutz im Bereich der Pflege anzuwenden ist. 

Dabei sind die Anforderungen an den Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten in jedem medizinischen Bereich dieselben – im Krankenhaus wie im Pflegeheim. Es handelt sich um Gesundheitsdaten, die stets der informationellen Selbstbestimmung unterliegen und vor dem Einblick Dritter bewahrt werden müssen. 

Hierbei gilt besonders, Folgendes zu berücksichtigen:

Zustimmung

Personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden. (vgl. Art. 6 DSGVO)

Richtigkeit & Speicherbegrenzung

Die gespeicherten Daten müssen sachlich richtig und auf dem neusten Stand sein. Zudem sollten nur dem Zweck angemessene Daten gespeichert sein (Datenminimierung).

Ist die Speicherung der sensiblen Daten nicht mehr erforderlich, müssen die Daten gelöscht werden (Speicherbegrenzung). 

Unbefugte Dritte

Die einfache Weitergabe von sensiblen Daten an unbefugte Dritte ist streng verboten. Hierbei ist besonders auf den Fassungsrahmen des Begriffs zu achten. Hierzu zählen bspw. auch Kollegen, dessen Zuständigkeitsbereich nicht ausreichend ist, Angehörige des Betroffenen (solange keine Zustimmung vorliegt) oder Organisationen wie die Krankenkasse, welcher nur beschränkt Informationen weitergegeben werden dürfen.

Fahrlässigkeit

Die sensiblen Daten dürfen nicht zugänglich für unbefugten Dritte sein. Liegt die Patientenakte aufgeklappt auf dem Küchentisch, sodass sie von jedermann eingesehen werden kann, ist das ebenfalls als fahrlässige Weitergabe von personenbezogenen Daten zu ahnden.

Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter unterliegen dem Berufsgeheimnis und separat der allgemein geltenden Verschwiegenheitspflicht der Berufsgruppe.