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Alle Datenschutz

Bundesgerichtshof bestätigt EuGH-Urteil zu Cookie-Einwilligung

Der Bundesgerichtshof BGH hatte bei einem Verhandlungstermin am 30.01.2020 über die Frage zu entscheiden, welche Anforderungen an die Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers zu stellen sind. Am 28.05.2020 war der Verkündungstermin in dieser Sache und der BGH bestätigte die europäischen Vorschriften, nach denen Nutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen (s. auch News 02.10.2019: Speicherung von Cookies nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer rechtskonform und News 12.05.2020: Einfache Cookie-Banner künftig unzureichend).


Dies hat zur Folge, dass viele Webseitenbetreiber ihre sog. Cookie-Banner umgestalten müssen. Ein Klick auf OK oder ausgewählte Checkboxen sind nicht mehr zulässig. Cookies müssen solange blockiert werden, bis der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat.


Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erfordert entsprechende technische Lösungen, z. B. mit sog. Consent Tools.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Einführung von datenschutzkonformen Maßnahmen.

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Alle Teams (Microsoft) VoIP und 3CX

Zusätzlicher Schutz für Microsoft Teams und SharePoint

Office 365 verfügt bereits über einen eingebauten Virenschutz – die Microsoft Exchange Online Protection (EOP). Dieses Produkt ist in allen Microsoft 365 Plänen enthalten, die Exchange Online umfassen. EOP bietet Spamfilter, Virenschutz, Transportregeln und Berichte/Protokolle. Leider bietet EOP keinen Schutz vor Zero-Day-Exploit-Attacks, bei denen Schwachstellen ausgenutzt werden, bevor diese durch einen Fix/Patch des Softwareherstellers geschlossen werden können.

Aus diesem Grund wird konzeptionell eine Sandboxing Strategie benötigt, bei welcher die als bedrohlich eingestufte E-Mails erst einmal in einem geschützten Bereich eines Rechenzentrums geöffnet und geprüft werden. Nur wenn sich dann kein Bedrohungspotential zeigt, bekommen Sie die E-Mail zugestellt.

Microsoft bietet dafür die sog. Advanced Threat Protection (ATP), die im „großen“ Office E5-Plan (28.05.20: 34,40 € pro Benutzer im Jahresabonnement) enthalten ist. Zu anderen Plänen kann es als Office 365 Advanced Threat Protection (Plan 1) für 1,69 € pro Benutzer im Jahresabonnement oder für 4,20 € in der Vollversion (Plan 2) zugekauft werden.

An dieser Stelle setzt Kaspersky Security for Microsoft Office 365 an. Zum sportlichen Preis von 2,08 € pro Benutzer im Jahresabonnement bietet das Produkt ein umfangreiches Bündel an Schutzmaßnahmen, wobei die Erkennungsrate dem Microsoft Produkt ebenbürtig oder gar überlegen ist:

Stoppt Phishing und Business Email Compromise

Mittels Phishing kann Malware und Ransomware in Ihr Netzwerk eingeschleust werden.

Kaspersky Security for Microsoft Office 365 nutzt eine Reihe bewährter Methoden:

  • SPF, DKIM und DMARC
  • Threat Intelligence aus dem Kaspersky Security Network
  • Fortschrittliches Anti-Spoofing und maschinelles Lernen, um selbst die Angriffe zu entdecken, die am schwierigsten zu identifizieren sind.

Schneller, fortschrittlicher Bedrohungsschutz

Malware findet ihren Weg in Unternehmen häufig per E-Mail und wird in der Cloud gehostet.

Die Anti-Malware-Engine von Kaspersky kombiniert:

  • Fortschrittliche heuristische und verhaltensbasierte Analysen
  • Signaturbasierten Schutz
  • Threat Intelligence aus dem Kaspersky Security Network um umgehend hoch entwickelte Bedrohungen in allen Anwendungen zu identifizieren, einschließlich Microsoft Exchange Online, OneDrive, SharePoint Online und Teams.

Einfache Bereitstellung und Bedienung

Die Nahtlose Integration in Microsoft Office 365 und Azure ist dank nativer Kontrolle gewährleistet.

Ihre derzeitige Filterungslösung muss nicht deinstalliert werden: Eine gemeinsame Verwendung mit jeder anderen Lösung ist möglich.

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Alle Datenschutz

Einfache Cookie-Banner künftig unzureichend

Cookies und andere Tracking-Mechanismen werden auf vielen Webseiten auch zur Ermittlung des Benutzerverhaltens eingesetzt. Da hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss dies mit der Einwilligung des Nutzers geschehen. Bei der rechtlichen Beurteilung für die Wirksamkeit der Einwilligung wurde lange vorausgesetzt, dass es genügt, dass über die Cookies und Trackingmechanismen in der Datenschutzerklärung aufgeklärt wird und der Benutzer die Webseite, z. B. durch Anklicken eines „OK“-Buttons, nutzt.


Der Europäische Gerichtshof EuGH stellt in einem am 01.10.2019 getroffenen Urteil fest, dass Internetnutzer der Speicherung von Cookies beim Besuch einer Webseite auf ihrem PC ausdrücklich zustimmen müssen und eine bereits voreingestellte Zustimmung unzulässig ist. Der Bundesgerichtshof BGH hatte bei einem Verhandlungstermin am 30.01.2020 über die Frage zu entscheiden, welche Anforderungen an die Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers zu stellen sind, der Verkündungstermin in dieser Sache ist am 28.05.2020. Es wird davon ausgegangen, dass die deutschen Gerichte den bei ihren Urteilen an die Vorgaben des EuGH halten werden.


Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union beiträgt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Datenschutzbehörden fördert. Dieser Datenschutzausschuss hat sich am 05.05.2020 in den Guidelines 05/2020 on consent under Regulation 2016/679 auch mit dieser Frage beschäftigt und festgestellt, dass es nicht ausreicht, die bloße Weiternutzung der Webseite als Einwilligung in die Cookie-Nutzung zu werten. Das Abhalten des Benutzers von der Website durch das Aufstellen einer sog. Cookie-Wall, bei der der Nutzer nur die Wahl Ja/Akzeptieren hat und damit das Tracking zwangsläufig akzeptieren muss (oder die Webseite nicht benutzen kann) ist nicht zulässig, eine Webseite muss auch ohne Zustimmung zum Tracking zu besuchen sein.
Zukünftig werden Webseiten, die mit Cookies und anderen Tracking-Tools arbeiten, zwingend über ein Cookie Consent Plugin verfügen müssen, das dem Benutzer eine Einwilligungs-Auswahl für die verwendeten Tracking-Tools anbietet. Ist dies nicht der Fall, ist der Betrieb der Webseite nach den Datenschutzaufsichtsbehörden nicht mehr zulässig.
Einfache Cookie-Banner werden damit in absehbarer Zeit nicht mehr datenschutzkonform einsetzbar sein.

Sprechen Sie uns an – unsere Datenschützer unterstützen Sie gerne bei der Einführung von neuen Softwareprodukten und bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen.

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Alle VoIP und 3CX

3CX Telefonkosten analysieren und reduzieren

Wir finden den für Ihr Unternehmen günstigsten SIP-Trunk-Anbieter auf dem Markt. Hierfür analysieren wir das individuelle Gesprächsprofil Ihres Unternehmens anhand der von Ihnen bereitgestellten anonymisierten Gesprächsdaten und ermitteln den passenden günstigsten Anbieter.

Wenn Sie noch keinen für Ihre individuelle Gesprächssituation optimalen Trunk-Provider nutzen, so können Sie die 3CX-Gesprächskosten um ca. zwei Drittel reduzieren. Möglich wird dieses durch eine Analyse Ihrer Leistungsnutzung, der Gesprächsverteilung und des Telefonverhaltens. Wir rechnen einen Beispielmonat für verschiedene Flatrates und gedeckelte bzw. volumenbegrenzte Flatrates durch. Anschließend empfehlen wir Ihnen einen Provider und teilen Ihnen mit, welche Telefonkosten der betrachtete Monat mit unserer Trunkempfehlung hervorgerufen hätte.

Dank des leistungsfähigen Trunkmanagements und der Clip-no-Screening-Fähigkeiten der von uns empfohlenen Trunks können sie Trunks zusätzlich einsetzen und der ggf. langen Vertragslaufzeit ihres aktuellen Trunkproviders entfliehen. Die Einrichtung eines neuen oder zusätzlichen Trunks auf Ihrer 3CX-Telefonanlage, die Aktivierung von Clip-no-Screening und die Aktivierung von Nutzungsregeln für ausgehende bzw. kostenpflichtige Anrufe ist in Handumdrehen erledigt. Sie können diese Einstellungen entweder selbständig vornehmen oder unser 3CX-Kompetenz Team nutzen.

Die anonymisierten Gesprächsdaten entnehmen Sie dem Bericht „Gesprächskosten je Anruftyp“, den Sie jederzeit über die Administrationsoberfläche abrufen können. Diese exportieren Sie im Format „CSV“. Mit Excel können Sie sie Daten als Datenquelle vom Typ Text importieren. Jetzt liegen die Rohdaten in tabellarischer Form vor und Sie können die Informationen „Rufnummer“ und „Ziel“ entfernen.

Alternativ können Sie mit uns eine formalen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. den Anforderungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung(EU-DSGVO) abschließen – als externe Datenschützer sind wir mit der Materie bestens vertraut.

Dieser Service wird von uns kostenlos und unverbindlich auch für nicht-Bestandkunden angeboten.

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Alle VoIP und 3CX

Mobile- und Homeoffice mit 3CX

Die 3CX-VoIP-Telefonanlage ist ein Unified Communication & Colloboration System, dass die orts- und medienübergreifende Zusammenarbeit im Mobil- und Homeoffice auf vielfältige Weise unterstützt.

Die Softphones von 3CX ermöglichen eine intuitive Nutzung der vielfältigen 3CX-Kommunikationsinstrumente, so dass sich der Anwender voll und ganz auf die zu kommunizierenden Inhalte konzentrieren kann.

Web Client

  • Nutzung des 3CX-Softphones ohne Softwareinstallation
  • Sehen Sie auf einen Blick, wer im Office ist
  • Vermeiden Sie Weiterleitungen – telefonieren Sie direkt!
  • Vermeiden Sie die Mailboxaufzeichnungen – sparen Sie den Aufwand

MobileApps

  • Mobile Erreichbarkeit unter Ihrer Nebenstelle bzw. Büronummer
  • Verteilen Sie Ihre Mobiltelefonnummer sparsam – der CallFlow wird ausgehebelt, wenn Gesprächspartner Sie direkt mobil anrufen
  • Nutzen Sie das unternehmensweise Adressbuch zum Telefonieren
  • Lassen Sie sich den Namen der Gegenstelle im Klartext anzeigen
  • Chatten Sie per 3CX-Instant-Messaging
  • Sparen Sie Kosten für Mobiltelefonate

Webmeeting

  • Videokonferenzen ohne Softwareinstallation – ein Webbrowser reicht.
  • Videokonferenzen für bis zu 250 Teilnehmer im 3CX-Lizenzumfang enthalten
  • Präsentieren Sie Inhalte, Teilen Sie Ihren Bildschirm, bearbeiten Sie Dokumente gemeinsam, führen Sie Umfragen durch und zeichnen Sie Meeting für die Kollegen auf, die nicht teillnehmen können.
  • Kollegen, die keine Kamera haben, können telefonisch aufgeschaltet werden
  • Konformität mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Instant-Messaging

  • Chatten Sie während des Telefonates mit anderen Nebenstellen
  • Komplette „WhatsUp“-Funktionalität 256-Bit verschlüsselt in Ihrer 3CX
  • Bilden Sie bedarfsgerecht Chat-Gruppen – z.B. „Technik“, „Kundendienst“, „Produkt XYZ“

LiveChat und Talk

  • LiveChat für Ihre WebSite ohne Plugins von Drittanbietern
  • Starten Sie eine dynamische Kundenkommunikation über der 3CX-Livechat – mit einem Mausklick kann die Gegenstelle vom LiveChat in den noch persönlicheren LiveTalk bzw. das Telefonat wechseln
  • Individualisieren bzw. designen Sie den LiveChat mit CSS und HTML

Präsenzstatus

  • Verschaffen Sie sich mit einem Blick eine Übersicht, wer verfügbar ist, wer abwesend ist, wer sich im Gespräch befindet oder nicht gestört werden möchte
  • Kommunizieren Sie mit einem Mausklick hilfreiche Hinweise – „Vor Ort Termin Fa. Mustermann / ganztägig“
  • Der Präsenzstatus steht Ihnen auf den 3CX-Softphones für den Webbrowser, für Windows oder Mac oder auch auf den 3CX-Mobilphones für Android und IOS zur Verfügung.
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Alle Unternehmen

Eröffnung unserer neuen Betriebsstätte in Berlin

Am 09.04 haben wir in der Metropolregion Berlin eine Betriebsstätte eröffnet.

Bei dieser Entscheidung haben wir uns von der Nähe zu unseren Berliner Kunden und dem Potential der pulsierenden Metropole leiten lassen.

Die Berliner Adresse für unseren technischen Kundendienst und den Vertrieb in Hauptstadt ist:

Arconda Systems AG
Bessemerstraße 82
12103 Berlin-Tempelhof

In regionaler Nähe zum ehemaligen Flughafen Tempelhof erreichen Sie uns mit dem Auto über die Berliner Stadtautobahn 100. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns direkt mit der in den Stosszeiten zwischen 06:30 und 09:00 sowie zwischen 13:00 und 18:30 im 10-min-Takt verkehrenden Buslinie 106 der Berliner Verkehrsgesellschaft BVG.

Das Callcenter-Hamburg übernimmt zusätzlich zu den Standorten Schleswig-Holstein und Hamburg auch für den Standort Berlin die zentrale Serviceannahme. Die Hosted Cloud Arconda versorgt bereits jetzt unsere Berliner Kunden und wird das auch weiterhin in technisch exzellenter Weise tun.

Dieser Schritt ist – gerade jetzt – in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verwerfungen ein Bekenntnis für den Wirtschaftsstandort Deutschland und das ungebrochene Vertrauen in die wirtschaftliche Zukunft der Metropolregionen Berlin und Hamburg.

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Alle Cloud

Neues Whitepaper: IaaS – Hosted Cloud Arconda

Unser neues Whitepaper IaaS – Hosted Cloud Arconda gibt Ihnen einen Überblick über die Vorzüge von Infrastructure as a Service im Allgemeinen und unserem IaaS-Produkt Hosted Cloud Arconda im Speziellen. 

Mit der Hosted Cloud Arconda bieten wir unseren Kunden ein ganzheitliches Lösungskonzept, das es Ihnen erlaubt, einen Großteil Ihrer IT in unser Hochverfügbarkeits-Rechenzentrum auszulagern. Dies ermöglicht Ihrer Unternehmens-IT und den damit verbundenen Geschäftsprozessen maximale Flexibilität, Skalierbarkeit und Effizienz. Bisherige Aufwendungen für Hardware-Investitionen und spezialisiertes Personal lassen sich mit der Hosted Cloud Arconda auf ein Minimum reduzieren oder entfallen komplett. Gleichzeitig wird das Sicherheitsniveau durch die professionelle Betreuung und laufende Erneuerung stets auf dem neusten Stand gehalten. 

Sie finden das Whitepaper IaaS – Hosted Cloud Arconda im Downloadbereich.

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Alle Datenschutz

Videokonferenzen datenschutzkonform durchführen
– Vorsicht bei der Auswahl des Anbieters

Videokonferenzen gewinnen in Zeiten der Corona-Pandemie stark an Bedeutung. Viele Unternehmen mussten in kurzer Zeit entsprechende Kollaborationstools installieren und hatten dabei nicht die Zeit, deren Eignung im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit intensiv zu prüfen. Wir stellen Ihnen einige gängige Programme vor und bewerten die datenschutzrechtlichen Aspekte.

Die meisten Anbieter dieser Tools haben in den letzten Monaten Änderungen im Hinblick auf den Datenschutz vorgenommen, um den Bestimmungen der DSGVO zu entsprechen. So werden zum Beispiel die Daten bei Microsoft 365 und Produkten anderer Herstellern auf europäischen Servern gehostet. Bei vielen Softwareprodukten können die Datenschutzeinstellungen manuell eingestellt werden und die Hersteller haben ihre Online Services Terms überarbeitet und bieten Verträge zur Auftragsverarbeitung an. US-amerikanische Unternehmen sind in der Regel beim Privacy-Shield-Abkommen der USA mit der EU zertifiziert, das eine datenschutzkonforme Übermittlung von Daten in die USA ermöglicht.

Vor der Auswahl des passenden Videokonferenz-Dienstes sollten Sie u. a. folgende Fragestellungen klären:

  • werden die Daten verschlüsselt übertragen und erfolgt eine Verschlüsselung von Daten, die in der Cloud gespeichert sind?
  • wo befinden sich die Speicherorte (im Bereich des EWR, Übermittlung an Drittstaaten)?
  • erfolgt eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten?
  • welche Daten werden übermittelt und ggf. auf externen Servern gespeichert und wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Gibt es definierte Löschfristen für die bei den Übertragungen verarbeiteten Daten (Dateien, Videomitschnitte, Fotos, Sprachaufzeichnungen etc.) ?
  • können die Datenschutzeinstellungen manuell durch den Administrator des Benutzers angepasst werden und so z. B. die Übertragungen auf ein technisch notwendiges Minimum beschränkt werden oder gespeicherte Daten gelöscht werden?
  • gibt es eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung ?
  • gibt es weitere datenschutzrelevante Informationen oder Dokumente?

3CX

Der VoIP IPBX-Softwareentwickler 3CX mit Stammsitz in Nikosia, Zypern und Dependancen weltweit, hat eine Telefonanlage auf Basis offener Standards entwickelt, die alle Features einer modernen Unified Communications & Collaboration Lösung umfasst, darunter auch integrierte Webkonferenzen. Unified Communications unterstützt insbesondere auch die Zusammenarbeit mehrerer Personen per Audio- und Videokonferenzen. Unternehmen sind dabei frei in der Wahl des VoIP-Anbieter und können die Anlage lokal oder auch als Cloud-Telefonanlage mit Google Cloud, Amazon Lightsail, Microsoft Azure und anderen Anbietern betreiben.
Das Webkonferenz-Tool WebRTC ermöglicht die Durchführung von Video- und Audiokommunikation direkt über den Internetbrowser und Teilnehmer können Webkonferenzen ohne das Herunterladen zusätzlicher Plugins oder Webmeeting Software beitreten.
Die Kommunikation erfolgt stets verschlüsselt und die Daten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet. Personenbezogene Daten (Audio, Video) werden nach 7 Tagen automatisiert gelöscht. Daten wie geteilte PDF-Dateien werden nur während des Meetings gespeichert. Es werden keine Cookies verwendet, die Datenschutzeinstellungen sind manuell konfigurierbar und der Benutzer wird umfassend über die Datenverarbeitung bei Videokonferenzen informiert.
3CX kann datenschutzkonform betrieben werden. Da die Datenverarbeitung durch eine europäische Firma innerhalb Europas erfolgt, entfallen die Vorbehalte gegen die Verarbeitung, die z. B. bei Microsoft 365 wg. des CLOUD-Acts ein Thema sind.

Microsoft 365 – Teams

Microsoft Teams ist eine Kollaborations-Plattform für die Online-Zusammenarbeit in Unternehmen. Es ist das Nachfolgeprogramm von Skype for Business und in die Plattform Microsoft 365 integriert, die weitere Dienste wie MS Office inkl. Outlook bereitstellt. Die Daten werden in der sog. Microsoft Cloud gehostet.
Microsoft erhebt diverse Daten, sog. Telemetrie-Daten, die sowohl nutzerbezogen als auch anonymisiert gespeichert werden. Die Diagnose- und Metadaten werden für die Analyse der Nutzung und Leistung von Anwendungen und Anwendungskomponenten gesammelt.
Seit der Einführung des „Microsoft Diagnostic Data Viewers“ können die Office Nutzer nachvollziehen, welche Daten bei der Office Nutzung aufgrund welcher Datenschutzeinstellungen erfasst werden. Bei der Verwendung der Office mobile Apps gibt es diese Kontrollfunktionen für die Erfassung und Verarbeitung von Diagnosedaten weiterhin nicht.
Die Online Service Terms (OST, Vertragsbedingungen für die Nutzung von Office 365) enthalten EU-Standardvertragsklauseln und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Die Speicherung der Telemetriedaten und weiterer Systemdaten erfolgt für mindestens 30 Tage und kann bis zu 18 Monate erfolgen.
Administratoren des Benutzers können seit Kurzem diese bei Microsoft hinterlegten Daten selbst löschen.
Die Daten der europäischen Kunden werden in Microsofts Rechenzentren in Österreich, Finnland, Irland und den Niederlanden gespeichert. Den genauen Speicherort können Nutzer mit Administratorenrechten einsehen.
Der Datentransfer erfolgt immer verschlüsselt, die Datenspeicherung kann ebenfalls verschlüsselt werden.
Microsoft übermittelt Diagnosedaten auch außerhalb des EWR. Diese Übermittlung der Daten ist durch das EU-US Privacy Shield, für das Microsoft zertifiziert ist, zurzeit konform zu den Bestimmungen der DSGVO. Europäische Gericht entscheiden in Kürze darüber, ob der in den USA geltende  CLOUD-Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) mit den europäischen Datenschutzgesetzen in Einklang zu bringen ist, oder ob dadurch die Übermittlung von Daten an US-amerikanische Unternehmen nicht mehr rechtskonform durchzuführen werden kann. Der CLOUD-Act ermöglicht den US-Behörden, Daten direkt von US-Unternehmen anzufordern, auch wenn diese Daten im Ausland gespeichert werden.

Skype

Skype wurde vor einiger Zeit von Microsoft aufgekauft und soll nun mit dem eigenen Collaboration-Tool Teams verschmolzen werden. Von Skype gibt es aktuell eine Version für Privatnutzer und eine für Unternehmen (Skype for Business).
In der Vergangenheit wurden immer wieder Schwachstellen aufgedeckt, wie z. B. die Speicherung von Zugangsdaten im Klartext und intransparente Nutzungsbedingungen bei Chat-Auswertunggen. Ein Gericht hatte den Einsatz von Skype für Bewerbungsgespräche bereits als unzulässig bewertet, auch deshalb, weil Telefongespräche von Skype-Mitarbeitern mitgehört wurden.
Für die betriebliche Nutzung ist von Skype abzuraten.

Slack

Die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten bei Slack wird in sog. Channels organisiert. Diese können nach unterschiedlichen Kriterien wie Teams, Themen oder Projekten gruppiert werden. Für die Auftragsverarbeitung hat Slack ein Data-Processing-Addendum nach Artikel 28 DS-GVO zur Verfügung gestellt.
Unternehmen können auf ihre Kundendaten zugreifen und diese importieren und exportieren. Ein Tool ermöglicht die Profillöschung, mit der persönliche Informationen wie Namen und E-Mail-Adressen von einem Slack-Account gelöscht werden können. Des Weiteren können Unternehmen ein Rollen- und Berechtigungskonzept im Workspace administrieren.
Unternehmen können auswählen, in welcher Region ihre Daten gespeichert werden. Zurzeit sind Frankfurt am Main und Paris in der EU verfügbar. Das Vereinigte Königreich soll demnächst folgen, ist aber aufgrund des Brexit zurzeit nicht mehr für deutsche Unternehmen von Bedeutung.
Um die o. a. Tools datenschutzkonform verwenden zu können, ist die kostenpflichtige Volllizenz von Slack erforderlich.

Zoom

Die Nutzung des Videokonferenz-Dienst Zoom ist durch die Corona-Krise stark angestiegen und dadurch auch in den Fokus von Sicherheitsexperten und Datenschützern geraten. Verschiedene Sicherheitslücken und nicht datenschutzkonforme Features wurden bemängelt, die New Yorker Staatsanwaltschaft hat deshalb Untersuchungen wegen der Verstöße gegen Datenschutz und Datensicherheit eingeleitet. So wurden Nutzer nicht ausreichend darüber informiert, dass persönliche Daten an Dritte wie etwa Facebook weitergegeben würden. Die zugesagte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung soll nicht umgesetzt worden sein, zudem gab es Berichte über das gezielte Kapern von öffentlichen Zoom-Videokonferenzen, bei denen sich Nutzer ungefragt in Videokonferenzen einwählen und durch das Teilen des Bildschirms Bilder und Videos mit z. T. verstörenden Inhalten zu verbreiten. Ein weiterer Kritikpunkt war das standardmäßig aktivierte sog. Aufmerksamkeitstracking, bei dem der Administrator überwachen konnte, ob der Mitarbeiter in der Konferenz aktiv blieb.
Mittlerweile hat Zoom mitgeteilt, dass mehrere von Sicherheitsforschern aufgedeckte Sicherheitslücken geschlossen worden seien. Das Aufmerksamkeitstracking wurde abgeschaltet und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vollständig implementiert.
Wie bei allen Unternehmen, die die Datenverarbeitung in den USA durchführen, ist die Übermittlung der Daten durch das EU-US Privacy Shield zurzeit konform zu den Bestimmungen der DSGVO. Ob der in den USA geltende  CLOUD-Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) mit den europäischen Datenschutzgesetzen in Einklang zu bringen ist, oder ob dadurch die Übermittlung von Daten an US-amerikanische Unternehmen nicht mehr rechtskonform durchzuführen ist, wird noch zu klären sein.
Wir können zurzeit die Verwendung von Zoom aufgrund der zweifelhaften Konformität hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit nicht empfehlen.

Sprechen Sie uns an – unsere Datenschützer unterstützen Sie gerne bei der Einführung von neuen Softwareprodukten und bei der Umsetzung von datenschutzrechtlichen  Maßnahmen

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BaaS – Arconda Cloud-Backup

Elementare Bedrohungen wie Feuer, Diebstahl oder Vandalismus bergen für Unternehmen stets die Gefahr eines Totalverlustes des Datenbestandes und können durch lokale Backuplösungen nicht abgesichert werden. Auch schlichtes menschliches Versagen oder Schadcode in Ransomware stellen eine Gefahr für lokale Datenbestände inkl. lokaler Backups dar.

Tritt ein solcher Notfall ein, ist ein bestehendes externes Backup oft der einzige Rettungsanker, der die Betriebsbereitschaft des Unternehmens wiederherstellen kann. Ein geeignetes externes Backup muss hohe Anforderungen an Datenschutz, -sicherheit und -verfügbarkeit erfüllen. Mit dem Arconda Cloud-Backup bieten wir eine für diesen Zweck entwickelte BaaS-Lösung (Backup as a Service) an, die eine perfekte Kopie Ihrer Daten im renommierten Global Connect Rechenzentrum sichert.

In unserem Whitepaper „BaaS – Arconda Cloud-Backup“, welches Sie in unserem Dokumentenbereich als PDF herunterladen können, zeigen wir Ihnen die Technologie und Umsetzung der BaaS-Lösung und wie sie in Ihr Unternehmen integriert werden kann. 

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Alle Unternehmen

Betriebsbereitschaft in Zeiten von Corona – Wir sind ohne Einschränkungen für Sie verfügbar

Unter dem Eindruck zunehmend drastischerer Einschränkungen sind wir bestrebt, unsere Geschäftsprozesse so gut es geht aufrecht zu erhalten. So wollen wir auch in schwierigen Zeiten sicherstellen, Ihnen unseren gewohnt zuverlässigen Support bieten zu können.

  • Split-Teams:
    Mit Split-Teams stellen wir sicher, dass eine mögliche Erkrankung eines Mitarbeiter lediglich zu einer teilweisen Quarantäne der Kollegen führt.
  • Home-Office mit lokaler Einsatzbereitschaft:
    Unsere Techniker arbeiten seit Montag, dem 16.03.2020, aus dem Home-Office. Wir können Ihnen auch weiterhin für Ihre lokale Systeminfrastruktur einen Vor-Ort-Service bieten. Im Bedarfsfall fahren unsere Techniker direkt aus dem Home-Office zu Ihnen.
  • Reduzierung der Mitarbeiterpräsenz in der Niederlassung:
    Für unsere Büros haben wir das Personal so reduziert, dass das Handling und Konfigurieren von Waren, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialen nicht beeinträchtigt wird.

    Unsere cloudbasierte Infrastruktur und die Mobil- und Softphones der 3CX-VoIP-TK-Anlage erleichtern es uns, aktuelle und zukünftige Einschränkungen abzufedern. 

    Zusammenfassend können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihnen – wie in der Vergangenheit auch – zukünftig mit unserem Team zur Verfügung stehen. Für eventuelle Rückfragen zu unserer Situation oder Best Practice-Lösungen für Ihren Geschäftsbetrieb kontaktieren Sie uns gerne.