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Sicherheit

Kaspersky auf der Abschussliste: USA ziehen Konsequenzen

Die USA haben das russische IT-Unternehmen Kaspersky verboten und zwölf Führungskräfte sanktioniert. Begründet wurde das Verbot mit der nationalen Sicherheit und dem Schutz vor Cyberbedrohungen. Kaspersky wird vorgeworfen, von der russischen Regierung beeinflusst zu werden und dadurch ein Sicherheitsrisiko darzustellen. Das Unternehmen plant rechtliche Schritte gegen das Verbot und weist die Vorwürfe als politisch motiviert zurück. Der Verkauf und die Nutzung von Kaspersky-Software in den USA sind ab 20. Juli untersagt. Bestehende Kunden haben bis 29. September Zeit, auf andere Anbieter zu wechseln. Bereits 2017 wurde Kaspersky-Software in US-Behörden verboten. Die Entscheidung wurde durch Vorwürfe gestützt, dass Kaspersky mutmaßliche NSA-Spionagesoftware in die Hände des russischen Geheimdiensts gespielt habe. Kaspersky betont, dass die Daten seiner westlichen Kunden in einem Schweizer Datenzentrum gespeichert werden, um Vorwürfen der Zusammenarbeit mit russischen Behörden entgegenzuwirken.

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Sicherheit

Verschlechterte Risikoeinschätzung für Kaspersky Virenschutz

Arne Schönbohm, der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), führt am 23.06.2022 auf der Potsdamer Konferenz für Nationale Cybersicherheit aus, dass er den Einsatz des russischen Virenschutzproduktes Kaspersky als fahrlässige Handlung bewertet.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert zunehmend Aktivitäten im Cyberraum und schätzt die abstrakte Gefährdungslage als erhöht ein.

Die Verlautbarung von Herrn Schönbohm dürfte insbesondere bei der Bewertung von Haftung und Verantwortung bei Schadcodebefall von Interesse sein – wie kann ein IT-Verantwortlicher bei einem Schadcodebefall auf das ordnungsgemäße Patchlevel seines Kaspersky-Virenschutzproduktes verweisen, wenn der Einsatz dieses Produktes vom Bundesamt als „fahrlässig“ eingestuft wird.

Wir raten dringend auf ein Wechsel auf alternative Produkte wie Bitdefender Antivirus an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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Artikel Datenschutz Sicherheit Systemtechnik

Log4j – Updates dringend geboten

Die Ende vergangenen Jahres bekannt gewordene Sicherheitslücke Log4j wird von einer wachsenden Zahl Angreifer ausgenutzt. In den USA drohen Firmen kostspielige Klagen, falls Verbraucherdaten aufgrund nicht geschlossener Log4j  Sicherheitslücken abfliessen.

Neben dem Verlust wertvoller Kundendaten besteht zusätzlich die Gefahr, dass sich Kriminelle Zugang zum Firmennetzwerk verschaffen. Nicht selten folgen Erpressungen nach dem Ransomware-Prinzip: Wer an seine Daten will, muss zahlen. Dazu werden häufig Verschlüsselungsalgorithmen verwendet.  Zuletzt teilte das BSI mit, das Potenzial der Schwachstelle werde zunehmend ausgereizt. Prominenter Fall in Deutschland war der Bundesfinanzhof, der nach einem Angriff seine Webseite vom Netz nahm.

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Sicherheit

IT-Sicherheit im Gesundheitssektor ab 2022 verpflichtend

Betreiber sog. kritischer Infrastruktur (KRITIS) wie größerer Kliniken die mindestens 30.000 stationäre Patienten im Jahr behandeln sind bereits seit 2017 durch das IT-SIcherheitsgesetz (§ 8 BSI-Gesetz) verpflichtet, ihre IT-Systeme nach dem “Stand der Technik” abzusichern.

Im Oktober 2020 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erneut verschärft. Nach Sozialgesetzbuch (§ 75c SGB V) sind ab 01. Januar 2022 auch kleinere Kliniken in Deutschland verpflichtet, ihre IT-Sicherheit auf ein angemessenes Schutzniveau anzuheben. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenhäuser nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind. 

Organisatorische und technische Vorkehrungen gelten als angemessen, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung des Krankenhauses oder der Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen steht. Die informationstechnischen Systeme sind spätestens alle zwei Jahre an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.

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Artikel Cloud Sicherheit

Google Drive – Datenmissbrauch und -verlust nicht ausgeschlossen

Google bietet mit seinem Google Drive eine Cloud-Speicher Lösung, die im Privatkundenbereich sehr verbreitet ist und in der G Suite Business und G Suite Enterprise auch an Firmenkunden vermarktet wird. Allerdings gibt es gewichtige Argumente die gegen den Einsatz von Google Drive im Unternehmensumfeld sprechen.

Die Hauptproblematik liegt – wie auch bei anderen Cloud-Speichern amerikanischer IT-Unternehmen- im mangelhaften Datenschutz begründet. Die Server von Google sind über die ganze Welt verteilt und die genauen Standorte werden von dem Unternehmen streng geheim gehalten. Nutzer wissen nicht wo ihre Daten gespeichert werden. 

Google stützt sich mit seinem Umgang deutscher Daten auf das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen. Dieses ist allerdings bereits im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof als ungültig erklärt worden. Seit dem 1. August 2016 kann eine Nachfolgeregelung namens EU-US Privacy Shield angewandt werden, für die das EU-Parlament wegen Datenschutzbedenken allerdings 2018 die Aussetzung beantragt hat. 

Google ist dazu imstande, die hochgeladenen Daten innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach gutdünken zu verwenden. Zudem ist nicht bekannt, ob die Daten Serverseitig verschlüsselt sind.  

Neben der Datenschutzproblematik gibt es weitere Einschränkungen die Google Drive mit sich bringt. So ist bspw. der Kundensupport ausschließlich englischsprachig, Linux wird nicht unterstützt, der Speicherplatz wird mit Gmail geteilt und lokal gelöschte Dateien landen nicht im Papierkorb. 

Insbesondere aufgrund des mangelhaften Datenschutzes von Google Drive empfehlen den Einsatz der Cloud-Lösung Nextcloud. „Nextcloud“ ist eine etablierte Cloudsoftware die von großen Unternehmen und Organisationen wie Siemens oder der Max-Planck-Gesellschaft genutzt wird, sich aber ebenfalls für kleine und mittelständische Unternehmen eignet. Wir hosten die Arconda-Nextcloud für unsere Kunden in einem deutschen Hochverfügbarkeitsrechenzentrum und ermöglichen ihnen alle bekannten Vorteile von Dropbox & Co. zu nutzen ohne Abstriche bei Datenschutz und -sicherheit eingehen zu müssen.

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Artikel Sicherheit Systemtechnik

Routinekontrollen – Ausfallzeiten vermeiden

Im laufenden Geschäftsbetrieb können sich Fehler in der IT einschleichen, die dem Anwender vorerst verborgen bleiben, sich später aber um so schwerwiegender auswirken. Läuft ein Backup-Dienst bspw. seit Monaten ins Leere, wird dies meist erst dann bemerkt, wenn Daten wiederhergestellt werden sollen. 

Oft sind Probleme mit Hintergrunddiensten, nicht aktuell gehaltene Virenscanner oder Fehler in Festplatten und Raids für Systemausfälle verantwortlich. Ausgangspunkt sind immer unzureichend gemanagte Systeme, bei denen Ausfälle erst dann angegangen werden können, wenn sie bereits eingetreten sind.

Mit einem proaktiven Ansatz, bei dem mittels Routinekontrollen der Zustand aller relevanten Systemkomponenten von einem Fachmann periodisch überprüft und dokumentiert wird, steigern Sie die Verfügbarkeit Ihrer IT-Systeme signifikant. Verbunden mit einer statistischen Fehlerauswertung und Dokumentation kann so nicht nur die Systemverfügbarkeit sichergestellt werden, sondern es lässt sich auch präzise ableiten, welche Bereiche der IT bei künftigen Investitionsentscheidungen besonderer Berücksichtigung bedürfen. 

Routinekontrollen sind ein eigenständiger Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots und helfen unseren Kunden und ihren betreuenden IT-Dienstleistern eine nahezu hundertprozentige Systemverfügbarkeit zu erreichen. Unsere Kunden profitieren dabei von mehr als 20 Jahren Erfahrung, die wir als Softwareentwickler im Prozessmanagement gewonnen haben. 

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