TAPI (Telephony Application Programming Interface) ist eine Programmierschnittstelle für Telefonanwendungen zur hardwareübergreifenden Kommunikation zwischen Telefonanlage und Computer.
Gewöhnlicherweise muss der 3CX-Windows-Desktop-Client installiert sein, um die 3CX-TAPI-Schnittstelle nutzen zu können. Durch Einsatz eines TAPI-Treibers eines Drittanbieters bieten wir Ihnen nun die Möglichkeit unabhängig alle Clients von 3CX nutzen zu können.
Dazu wird ein TAPI-Server auf der 3CX-Telefonanlage, und ein TAPI-Client auf dem Client-PC installiert.
Der TAPI-Treiber leistet zusätzlich eine Zusatzfunktionalität für den Terminalserver-Betrieb. Wenn in einer Terminalsitzung ein Call eingeleitet wird, so kann dieser gem. 3CX-Standard lediglich auf SIP-Telefonen außerhalb der Terminalsitzung geführt werden. Mit dem TAPI- Treiber kann ein “MakeCall”-Kommando auch an einen Beliebigen 3CX-Client gesendet werden.
Das Produkt ist nicht für 3CX-Telefonanlagen einsetzbar, die von 3CX gehostet werden.
Bitte sprechen Sie uns zu technischen oder Lizenzierungsfragen direkt an.
Das neue Fanvil H5W verfügt sowohl über zwei RJ45-Netzwerkanschlüsse als auch über eine WLAN-Komponente. Dieses Hoteltelefon kann somit entweder über LAN oder WLAN in die Netzwerkinfrastruktur des Hotels eingebunden werden.
Das Telefon weist 6 programmierbare Softkeys auf, um die zentralen Services des Hotels über die Direktwahltasten komfortabel verfügbar zu machen.
Sowohl die Programmierung als auch die Konfiguration der Bildschirmanzeige erfolgen remote und damit zentral, wodurch die Ersteinrichtung und der spätere Austausch vereinfacht werden. Ein Branding über Faceblades ist bei diesem Telefon nicht erforderlich.
Für das Fanvil H5W existiert eine 3CX-Provisionierung, wodurch die Verwendung des H5W mit der 3CX langfristig und versionsunabhängig vereinfacht wird.
Der AAKS Alarmserver für die 3CX VoIP-Telefonanlage und Siemens Telefonanlagen weist in der neuesten Version 2.23 zahlreiche funktionale Verbesserungen auf.
Ein Fokus der Produktverbesserungen lag auf der Integration von SNOM-DECT-Multizellenfunksystemen und deren Signalisierung von Patientenrufen, Notruf- und Alarmmeldungen. Um den Mitarbeitern ohne Betätigung des Telefons oder ohne Blick auf das Telefon eine Wahrnehmung der Meldungsart zu ermöglichen, beherrschen die SNOM-Telefone die eigenständige Ausstrahlung von individuelle Töne, Melodien oder Sprachmeldungen für jede Alarmierungsart.
Weitere funktionale Erweiterungen betreffen die Unterstützung der Nachtwache, bei der Ruf- und Weiterleitungen wesentlich differenzierter für Zeitfenster- und Wochentage definiert werden können.
Mit der Version 2.23 sind zudem verschiedenste Stabilitäts- und Performanceoptimierungen eingeflossen.
Der Pflegenotstand in Deutschland ist schon seit vielen Jahren ein immer wiederkehrendes Thema mit hoher Dringlichkeit. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln könnte sich die Versorgungslücke bis zum Jahr 2035 auf 500.000 Fachkräfte vergrößern.
Zwei Entwicklungen sind hierfür hauptverantwortlich:
1. Zunahme der Anzahl an Pflegebedürftigen:
Das Statistische Bundesamt prognostiziert eine Zunahme von rund 4,53 Millionen pflegebedürftigen Menschen in den nächsten 40 Jahren. Aufgrund verbesserter medizinischer Versorgung steigt das Durchschnittsalter eines Menschen und somit gleichzeitig die Pflegeperiode.
2. Personelle Unterbesetzung
Das deutsche Pflegepersonal ist überlastet und Pflegeeinrichtungen personell unterbesetzt. Im internationalen Vergleich liegt die Zahl des Krankenhauspersonal je 1.000 Einwohner in Ländern wie Frankreich, Österreich und den USA ca. 50 % über der in Deutschland.
Ein Weg, wie sich diese Versorgungslücke zumindest verringern lässt, ist der Einsatz von technischen Hilfsmitteln um Abläufe zu vereinfachen oder zu automatisieren und das Pflegersonal damit zu entlasten. Nachfolgend einige Beispiele für digitale Hilfsmittel.
Digitale Pflegedokumentation & Telemedizin
Wichtige medizinische Informationen eines Patienten müssen immer dokumentiert werden und jederzeit abrufbar sein. Statt jede Information analog festzuhalten, kann die Erfassung mittels eines Handys oder Tablets sowie passender Software digital erfolgen. Die so erhobenen Daten sind greifbarer und jederzeit aufrufbar. Des Weiteren kann das Tablet auch Verwendung in der Telemedizin finden. Ein EKG per E-Mail, ein Patientengespräch per Videokonferenz oder Bilder von Wunden können in den meisten Fällen zielführend sein und ersparen einen zeitaufwendigen Arztbesuch.
Der Umgang mit Gesundheitsdaten ist sehr sensibel, weshalb hier besonders auf den Datenschutz zu achten ist (Art. 9 DSGVO).
Unsere Empfehlung: „Galaxy Tab Active Pro“ (Tablet) oder „Galaxy XCover 5“ (Smartphone)
Vorteile:
Sturzresistent und wassergeschützt
Langfristige Versorgung mit Sicherheitsupdates
Touchscreen auch mit Handschuhen bedienbar
Samsung Galaxy Tab Active ProSamsung Galaxy XCover 5
Kameras an neuralgischen Punkten
Um mit möglichst wenig Personal für ausreichend Sicherheit zu sorgen, ist der Einsatz von Videokameras an neuralgischen Punkten zu empfehlen. Selbstverständlich bedarf es hierbei der Zustimmung des Pflegepersonals und der Heimbewohner (gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO), wie auch den Hinweis für Besucher (gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO).
Unsere Empfehlung: Sicherheitskameras von „Ubiquiti UniFi“
Vorteile:
Jahrelange positive Erfahrungswerte
Mobile App verfügbar
Kosteneffizient
Unifi UVC-G4-PRO
Erweiterung der Rufanlage
Um den Arbeitsalltag des Pflegepersonals zu erleichtern, kann die Rufanlage bspw. um Sensor-Bodenmatten, Funktaster und Fluchttür-Überwachung erweitert werden. Ein Funktaster ist die mobile Form des Ruftasters und ermöglicht so den Schwesternruf auch außerhalb des Bewohnerzimmers. Sensor-Bodenmatten können vor Betten platziert werden und so Stürze aus dem Bett anzeigen. Die Fluchttür-Überwachung mittels eines Magnetkontakts kann besonders im Demenzbereich Anwendung finden.
Unsere Empfehlung: Produkte des Herstellers und Entwicklers „WICON“
Vorteile:
Partnerschaft mit WICON Elektronik GmbH
Berücksichtigung der Heimmindestbauanforderung
Berücksichtigung der DINVDE0834
CE zertifiziert
Smartphone & Tablets als Kommunikationszentralen
In Seniorenheimen mit einer guten WLAN-Ausleuchtung können Smartphones und Tablets so als mobiles Benachrichtigungs- und Kommunikationsgerät eingesetzt werden. Standardgemäß signalisiert die Rufanlage die Rufauslösungen optisch auf den Signalleuchten des Bewohnerzimmers und dem Display des Schwesternzimmers. Über einen Alarmserver kann eine anschließende Benachrichtigung an DECT-Telefone, Smartphones oder Tablets der Pfleger weitergeleitet werden.
Das Gesamtkonzept
Um die Chancen der Digitalisierung im Pflegeheim optimal ausschöpfen zu können, bedarf es eines ganzheitlichen Umsetzungkonzeptes, das die vorhandene (Netzwerk-)Technik einbezieht. Wir empfehlen hierfür den Einsatz der 3CX-Telefonanlagenlösung zusammen mit der Verwendung von moderner WLAN-Technik und geeigneten Endgeräten.
In unserem Katalog „Das digital Seniorenheim“ finden sie alle Informationen zu diesem Thema. Sie können den Katalog direkt hier herunterladen. Gerne schicken wir Ihnen den Katalog kostenlos zu: Katalog anfordern
Oft wird die Bedeutung der DSGVO im Bereich der Pflege unterschätzt oder es herrscht Unklarheit, wie Datenschutz im Bereich der Pflege anzuwenden ist.
Dabei sind die Anforderungen an den Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten in jedem medizinischen Bereich dieselben – im Krankenhaus wie im Pflegeheim. Es handelt sich um Gesundheitsdaten, die stets der informationellen Selbstbestimmung unterliegen und vor dem Einblick Dritter bewahrt werden müssen.
Hierbei gilt besonders, Folgendes zu berücksichtigen:
Zustimmung
Personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden. (vgl. Art. 6 DSGVO)
Richtigkeit & Speicherbegrenzung
Die gespeicherten Daten müssen sachlich richtig und auf dem neusten Stand sein. Zudem sollten nur dem Zweck angemessene Daten gespeichert sein (Datenminimierung).
Ist die Speicherung der sensiblen Daten nicht mehr erforderlich, müssen die Daten gelöscht werden (Speicherbegrenzung).
Unbefugte Dritte
Die einfache Weitergabe von sensiblen Daten an unbefugte Dritte ist streng verboten. Hierbei ist besonders auf den Fassungsrahmen des Begriffs zu achten. Hierzu zählen bspw. auch Kollegen, dessen Zuständigkeitsbereich nicht ausreichend ist, Angehörige des Betroffenen (solange keine Zustimmung vorliegt) oder Organisationen wie die Krankenkasse, welcher nur beschränkt Informationen weitergegeben werden dürfen.
Fahrlässigkeit
Die sensiblen Daten dürfen nicht zugänglich für unbefugten Dritte sein. Liegt die Patientenakte aufgeklappt auf dem Küchentisch, sodass sie von jedermann eingesehen werden kann, ist das ebenfalls als fahrlässige Weitergabe von personenbezogenen Daten zu ahnden.
Schweigepflicht
Alle Mitarbeiter unterliegen dem Berufsgeheimnis und separat der allgemein geltenden Verschwiegenheitspflicht der Berufsgruppe.
Mit den analogen Seniorentelefonen „DL580“ und „E290“ von Gigaset kann die bestehende analoge Verkabelung modern und seniorengerecht weitergenutzt werden.
Die Telefone sind neben Ihrer besonderen Eignung für hör- und sehschwache Anwender qualitativ hochwertig und sehr preiswert.
Gigaset DL580
Das Gigaset DL580 ist besonders für Personengruppen mit speziellen Bedürfnissen in den Punkten Hören, Sehen und Tasten ausgelegt. Neben den unten aufgelisteten Features ist das Produkt hörgerätekompatibel, ermöglicht eine komfortable Bedienung und liefert erstklassige Audioqualität.
Große, ergonomische LED Tasten
Großes, beleuchtetes Display
„extra laut“ -Funktion
Direktwahl-Tasten
Mehrstufige Regulation von Helligkeit, Kontrast, Lautstärke
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Datenblatt.
Gigaset E290
Das Gigaset E290 ist die schnurlose Alternative zu dem Gigaset DL580 und bietet dieselben Funktionen. Zudem reicht in Notfallsituation das Drücken einer beliebigen Taste, um eine vorab hinterlegte Telefonnummer zu aktivieren.
Große, ergonomische LED Tasten
Großes, beleuchtetes Display
„extra laut“ -Funktion
Direktwahl-Tasten
Mehrstufige Regulation von Helligkeit, Kontrast, Lautstärke
Modernes Design
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Datenblatt.
Das am 1. Januar in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) meint es vor all dem mit dem Pflegepersonal besonders gut.
Große Förderprogramme sollen seither die Möglichkeit schaffen, den Alltag der Pflegekräften in vielerlei Hinsicht zu vereinfachen. Bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen sind das Ziel.
Heutzutage trägt die digitale Unterstützung der Pflegetätigkeit maßgeblich zur Arbeitszufriedenheit von Pflegekräften bei. Ein Seniorenheim mit flächendeckender WLAN-Ausleuchtung ermöglicht den Pflegekräften bspw. die schnelle Pflegedokumentation via Tablet.
Im Zeitraum von 2019 bis 2024 werden die Pflege- und Krankenversicherung plangemäß 100 Mio. € in die Hand nehmen und gezielt einsetzen. Die technische und digitale Aufrüstung soll von 2019 bis Ende 2021 erfolgen und beinhaltet einen Vergütungszuschlag von 40 % der Kosten pro Pflegeheim. Hierzu sollte jedoch angemerkt sein, dass der einmalige Zuschuss letzten Endes keine 12.000 € überschreiten darf.
Einen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben Pflegekassen, vollstationäre Pflegeheime, wie auch Einrichtungen für Kurzzeitpflege. Allerdings müssen die Einrichtungen vorweisen können, dass sie in Zukunft ihr Pflegepersonal mit Pflegefachkräften aufstocken werden bzw. es kürzlich erledigt haben.
Betreiber sog. kritischer Infrastruktur (KRITIS) wie größerer Kliniken die mindestens 30.000 stationäre Patienten im Jahr behandeln sind bereits seit 2017 durch das IT-SIcherheitsgesetz (§ 8 BSI-Gesetz) verpflichtet, ihre IT-Systeme nach dem “Stand der Technik” abzusichern.
Im Oktober 2020 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erneut verschärft. Nach Sozialgesetzbuch (§ 75c SGB V) sind ab 01. Januar 2022 auch kleinere Kliniken in Deutschland verpflichtet, ihre IT-Sicherheit auf ein angemessenes Schutzniveau anzuheben. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenhäuser nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind.
Organisatorische und technische Vorkehrungen gelten als angemessen, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung des Krankenhauses oder der Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen steht. Die informationstechnischen Systeme sind spätestens alle zwei Jahre an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.
Digitale Technologien sind dabei, den gesamten medizinischen Sektor grundlegend zu verändern. Zusätzlich steigt insbesondere in Seniorenheimen das Bedürfnis der Bewohner an digitaler Teilhabe, die zunehmend – auch seitens des Gesetzgebers – als Grundbedürfnis anerkannt wird.
In unserer neuen Broschüre stellen wir attraktive Optionen für einen digital unterstützen Heimbetrieb vor, der Heimbewohnern einen unkomplizierten Internetzugang bietet, das Personal durch innovative Lösungen in der Pflegedokumentation entlastet und Einrichtungen zukunftssicher gestaltet.
Hierbei das ökonomisch Sinnvolle im technisch Möglichen auszumachen ist insbesondere im kostensensiblen Pflegesektor eine wichtiges Kriterium für jeden Projektansatz. Umso erfreulicher, dass jede Einrichtung mit ihrer bestehenden Telefonverkabelung bereits über eine kostensparende Grundlage für eine digitale Infrastruktur verfügt.
Für Heimbetreiber entfällt der Abstimmungsbedarf zwischen den üblicherweise verschiedenen Einzelanbietern und mit unserem bundesweiten Service stellen wir zudem den zuverlässigen Betrieb Ihrer digitalen Infrastruktur langfristig sicher.
Die deutschlandweit erscheinende Fachzeitschrift Seniorenheim-Magazin thematisiert in ihrer aktuellen Ausgabe unter dem Titel „Auf dem Weg zum digitalen Pflegeheim“ die Digitalisierung und den Einsatz softwarebasierter Pflegedokumentation in Senioreneinrichtungen.
In einem Interview mit Frank Espenhain -CEO der Arconda Systems AG- werden im aktuellen Heft Fragestellungen zur momentanen Internetversorgung von Heimbewohnern, technische Realisierungsoptionen und Potentiale für einen effizienteren Pflegebetrieb erörtert.
Hier finden Sie das komplette Interview zum nachlesen:
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.