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Systemausfällen mit regelmäßigen Routinekontrollen vorbeugen.

Anfang Oktober legte ein Ausfall des IT-Systems des St. Elisabethen-Klinikums in Ravensburg den Krankenhausbetrieb nahezu lahm. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, die Klinik sei nicht in der Lage gewesen, neue Patienten aufzunehmen, in der Notaufnahme zu behandeln oder sonstige Dienstleistungen zu erbringen. 

Auch wenn nähere Informationen zu den Ursachen des Ausfalls nicht bekannt geworden sind: Unseren Erfahrungen nach zeichnen sich potentiell systembedrohende Fehler oft bereits im Vorweg ab. Im Alltagsbetrieb bleiben Fehler, wie ins Leere laufende Backups oder nicht aktuelle Virenscanner, oft lange Zeit unbemerkt und können so zu Situationen führen, die den Geschäftsbetrieb empfindlich stören.

Mit regelmäßigen und strukturierten Checks lassen sich diese Fehler im Voraus aufdecken und entsprechend korrigieren. Aufgrund der positiven Erfahrung mit dieser Vorgehensweise, die nicht nur die Betriebsbereitschaft signifikant erhöht, sondern anhand der anfallenden Kontrollberichte auch die Planung für Hardware-Investitionen erleichtert, nehmen immer mehr Kunden unsere Routinekontrollen in Anspruch.

In unserem aktuellen Whitepaper, das Sie hier und in unserem Dokumentebereich als PDF herunterladen können, geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Vorteile und die praktische Umsetzung von IT-Routinekontrollen. 

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Elektrosmog

Alle kabellosen Übertragungstechniken, egal ob WLAN, DECT oder Bluetooth, verwenden Verbindungen, die auf einem hochfrequenten elektromagnetischen Feld basieren. Die Zahl an Strahlungsquellen im alltäglichen Umfeld hat in jüngster Zeit stark zugenommen, weshalb bereits von einem “Elektrosmog” die Rede ist. 

Inwiefern von Elektrosmog ein gesundheitliches Risiko ausgehen kann ist strittig. Sicher ist: Die von elektronischen Geräten emittierten elektromagnetischen Felder führen zu einer leichten lokalen Erwärmung des menschlichen Körpers. Ob darüber hinaus womöglich gesundheitsschädliche Wirkungen existieren, konnte trotz zahlreicher internationaler Studien bisher nicht festgestellt werden und ist Gegenstand weiterer Untersuchungen. Da aber die Internationale Krebsforschungsagentur IARC hochfrequente elektromagnetische Felder als „möglicherweise Krebserregend“ einstuft, empfiehlt es sich, vorbeugend die Belastung so gering wie möglich zu halten. 

Nachfolgend eine Liste der maximalen Abstrahlleistung von Geräten nach Verbindungstechnik: 

Wer vorbeugend seine Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern verringern möchte, kann dies auf verschiedene Arten erreichen: 

  • Mobiltelefongespräche vornehmlich über ein Kabelgebundes Headset führen
  • Wifi-Calling nutzen (geringere Sendeleistung des Smartphones nötig)
  • Maximale Sendeleistung des WLAN-Routers reduzieren (Routerkonfiguration)
  • WLAN-Router außerhalb des Schlafzimmers positionieren
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ISDN-Nachwahlziffern – keine Patentrezept für die Zukunft

Im ISDN-Zeitalter konnten Nachwahlziffern verwendet werden, um den Nummernblock (z.B. 0-999) um eine Ziffer erweitern. Diese nach der Eingabe der vollständigen Telefonnummer nachgewählte Ziffer wurde oftmals genutzt, um für alle Nebenstellen eine individuelle Faxdurchwahl anzubieten: 

Tel. 040-8231-581
Fax: 040-8231-6-581

Dieses Verfahren kann grundsätzlich auch mit der digitalen 3CX Telefonanlage beibehalten werden, wobei die Nachwahlziffer als Teil einer um eine Stelle erweiterten Telefonnummer interpretiert und auf eine Nebenstelle bzw. DID (Direct Inward Dialing) ausgesteuert wird. Hierbei zu berücksichtigen ist allerdings, dass eine Nachwahlziffer nur dann verwendet werden kann, wenn die Telefonnummer eine Länge von 12 Ziffern inkl. Vorwahl nicht übersteigt.

Wir raten jedoch von dem Einsatz von Nachwahlziffern ab, weil es im Ermessen des Providers liegt, wie diese Nachwahlziffern behandelt werden. Einige SIP-Trunk-Provider (z.B. Telekom, MK-Netzdienste; Stand 09-2019) übertragen die Nachwahlziffer, andere wiederum nicht. Wenn die Nachwahlziffer nicht übertragen wird, so werden die „Faxe“ bzw. Gespräche mit Nachwahlziffer nicht mehr korrekt geroutet und es kommt zu keiner Verbindung.

Die Alternative zu Nachwahlziffern ist ein um eine Stelle vergrößerter Rufnummernblock. Oftmals sind die Provider restriktriv bei der Vergabe von sehr großen Rufnummernblöcken (z.B. 0-9999), wenn diese überwiegend ungenutzt verbleiben. Alternativ ist es möglich, die Faxnummern auf freie Rufnummer zu verschieben. Generell sollte auf den Einsatz von Faxen -soweit praktikabel- zugunsten  signierter E-Mails verzichtet werden. Wie eine effiziente und zukunftssichere Lösung für Ihr Unternehmen aussehen kann, erläutern wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Gespräch. 

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EuGH-Urteil vom 14.05.2019: Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung

Am 14. Mai 2019 gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil der Arbeitszeiterfassung bekannt (Urt. v. 14.05.2019, Az.: C-55/18). Alle Mitgliedstaaten der EU sollen in Zukunft ihre Arbeitgeber verpflichten die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu dokumentieren. 

Die objektive Arbeitszeiterfassung soll einerseits für Recht und Ordnung i. S. v. Gleichbehandlung sorgen, den sozialen Schutz der Arbeitnehmer verbessern und vor all den Schutz der EU-Arbeitsrechte sicherstellen. Der europäische Gerichtshof will mit der genauen Dokumentation der täglich geleisteten Arbeitszeit die Überwachung der Arbeitszeitenschutzvorgaben vereinfachen. Unbezahlte Mehrarbeit im Homeoffice sowie unbezahlte Überstunden am Arbeitsplatz können mit dem Urteil des EuGH vermieden werden. Im Jahr 2017 wurden allein in Deutschland 1.000.000.0000 unbezahlte Überstunden in Deutschland geleistet. Zudem sollen Behörden und Gereichte mit der genauen Arbeitszeitdokumentation Beweise im Falle einer Nichteinhaltung der Ruhe- oder Arbeitszeiten bekommen. 

Bisher sind Arbeitgeber generell nicht verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Ausnahmen gelten für Minijobs, Schichtarbeit, Kraftfahrer oder den öffentlichen Dienst. 

Nach § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber bereits jetzt verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG (= acht Stunden) hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Zudem muss er ein Verzeichnis der Arbeitnehmer führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 ArbZG eingewilligt haben.

Das Urteil des EuGH könnte auch Nachteile für den Arbeitnehmer mit sich bringen, der sich in seiner Flexibilität beeinträchtigt sieht. Arbeitnehmer könnten mögliche Einschränkungen bei der Vollrichtung ihrer Arbeit im Homeoffice oder am mobilen Arbeiten spüren. 

Unternehmen, die bereits jetzt Arbeitszeiterfassungen durchführen, müssen ihre Systeme aktualisieren, um zusätzlich zur vergütungsrechtlichen eine arbeitsschutzrechtliche Dokumentation im Sinne des EuGH zu erhalten.

Bislang handelt es sich nur um ein Urteil des EuGH – der Europäische Gerichtshof erstellt derzeit einen Gesetzesentwurf . Da der genaue Gesetzestext noch nicht absehbar ist, sollten Unternehmen mit der Anschaffung eines Systems so lange warten, bis die konkreten neuen Anforderungen feststehen.

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Umrüstung der Notrufsysteme von Aufzugsanlagen im Zuge der ISDN Abschaltung

Die Abschaltung des analogen Klingeldrahts betrifft nicht allein nur Telefone. Notruf-Systeme wie sie in den meisten Fahrstühlen verbaut sind funktionieren technisch nicht anders als ein klassischer Telefonanschluss. Um Fahrgäste im Notfall aus einer festsitzenden Kabine befreien zu können bieten Fahrstuhl-Betreiber Ihren Kunden daher die Umrüstung des Sicherheitssystems auf eine Mobilfunk-basierte Lösung an. Hierfür wird ein GSM-Gateway eingesetzt, zu dem auch eine aktive SIM-Karte gehört.

Allerdings stellt der Umstand, dass Fahrstühle oft zentral im Gebäudeinneren verbaut sind und Tiefgeschosse anfahren besondere Anforderungen an den Signalempfang. Um eine stabile Feldstärke zu gewährleisten muss die Antenne bspw. stationär am Schachtkopf oder Maschinenraum installiert werden um die Empfangsqualität unabhängig von der Position der Kabine stabil zu halten. 

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Routinekontrollen – Ausfallzeiten vermeiden

Im laufenden Geschäftsbetrieb können sich Fehler in der IT einschleichen, die dem Anwender vorerst verborgen bleiben, sich später aber um so schwerwiegender auswirken. Läuft ein Backup-Dienst bspw. seit Monaten ins Leere, wird dies meist erst dann bemerkt, wenn Daten wiederhergestellt werden sollen. 

Oft sind Probleme mit Hintergrunddiensten, nicht aktuell gehaltene Virenscanner oder Fehler in Festplatten und Raids für Systemausfälle verantwortlich. Ausgangspunkt sind immer unzureichend gemanagte Systeme, bei denen Ausfälle erst dann angegangen werden können, wenn sie bereits eingetreten sind.

Mit einem proaktiven Ansatz, bei dem mittels Routinekontrollen der Zustand aller relevanten Systemkomponenten von einem Fachmann periodisch überprüft und dokumentiert wird, steigern Sie die Verfügbarkeit Ihrer IT-Systeme signifikant. Verbunden mit einer statistischen Fehlerauswertung und Dokumentation kann so nicht nur die Systemverfügbarkeit sichergestellt werden, sondern es lässt sich auch präzise ableiten, welche Bereiche der IT bei künftigen Investitionsentscheidungen besonderer Berücksichtigung bedürfen. 

Routinekontrollen sind ein eigenständiger Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots und helfen unseren Kunden und ihren betreuenden IT-Dienstleistern eine nahezu hundertprozentige Systemverfügbarkeit zu erreichen. Unsere Kunden profitieren dabei von mehr als 20 Jahren Erfahrung, die wir als Softwareentwickler im Prozessmanagement gewonnen haben. 

Mehr zu Routinekontrollen.

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VoIP bei Stromausfall

Der Umstieg auf die neue VoIP-Telefonie hat viele Vorteile mit sich gebracht. Doch wie verhält sich die neue Technologie im Fall eines Stromausfalls?  

Im früheren analogen Telefonnetz wurden die Leitungen unabhängig vom häuslichen Stromnetz mit Spannung versorgt. Dies gewährleistete bei einem Stromausfall die Erreichbarkeit und damit die Möglichkeit Notrufe abzusetzen. Bei der IP-Telefonie offenbart sich in diesem Punkt eine Schwäche, denn sie ist von einer funktionierenden Internetanbindung – und damit von der allgemeinen Stromversorgung abhängig. 

Glücklicherweise stellen Stromausfälle in Deutschland eine absolute Ausnahme dar und sind in der Regel lokal auf wenige Stunden begrenzt. Im Jahr 2017 lag die Nichtverfügbarkeit von elektrischer Energie laut Bundesnetzagentur bei lediglich 15 Minuten.

Nichtsdestotrotz kann es je nach Bereich sinnvoll sein, Vorkehrungen für einen Stromausfall zu treffen um ggf. die Telefonfunktion aufrechterhalten zu können. Hierbei muss unterschieden werden, ob der Stromausfall das gesamte Areal, oder nur das Gebäude betrifft. Um bei einem Stromausfall im Gebäude weiterhin erreichbar zu sein, muss die notwendige Infrastruktur wie Router, Modem, Switch, Telefone und Telefonanlage über eine Notstromversorgung inkl. USV (Gerät für die unterbrechungsfreie Stromversorgung) mit leistungsfähigem Energiespeicher abgesichert sein. 

Betrifft der Ausfall allerdings das gesamte Areal und damit die Infrastruktur des Netzbetreibers, hilft eine eigene Stromversorgung nicht weiter. In diesen Fällen ist es hilfreich, wenn die Telefonanlage in einem externen Rechenzentrum, das außerhalb des betroffenen Areals liegt, betrieben wird. Es ist dann u.U. möglich, die Anlage weiterhin mittels mobilen Endgeräten über das Mobilfunknetz zu nutzen, sofern die Sendemasten vom Netzbetreiber mit Notstrom versorgt werden.

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Patient hilf Arzt: Rellinger Arztpraxis wieder telefonisch erreichbar

Plötzlich nicht mehr telefonisch erreichbar zu sein ist für jeden Dienstleister eine Horrorvorstellung. Dem Rellinger Arzt Dr. Kay Meschke ist genau dies passiert. Nachdem sein Telefonanbieter einen neuen Router bereitgestellt und den Anschluss der Praxis auf IP-Telefonie umgestellt hat, hörten Anrufer die Durchsage, dass der Angerufene nicht erreichbar sei. Der Anschluss seiner Praxis war zudem ständig besetzt, obwohl niemand auf der Leitung telefoniert hat. 

Obwohl mehrfach kontaktiert, tat der Telefonanbieter nichts, um den Missstand zu beheben und berief sich darauf, dass keine Störung der Leitung vorliege. Auch eine Sonderkündigung des Vertrages lehnte der Anbieter ab. Erst als das Hamburger Abendblatt auf den Fall aufmerksam wurde und die Pressestelle des Anbieters kontaktierte, schickte dieser einen Techniker, der das Problem allerdings nicht lösen konnte.

Wir wurden durch Zufall über den im Hamburger Abendblatt erschienenen Artikel auf den Missstand aufmerksam und kontaktierten den betroffenen und uns persönlich bekannten Arzt und schickten einen Mitarbeiter vorbei, der das Problem in weniger als einer Stunde ausfindig machen und beheben konnte. „Schuld“ war in diesem Fall ein fehlerhaft programmiertes Modem gewesen. 

Die Schwierigkeiten, die mit dem Umstieg auf IP-Telefonie einhergehen, sind kein Einzelfall. Der betroffene Arzt wusste von vielen Patienten zu berichten, die sich ebenfalls seit der Umstellung auf IP-Telefonie mit Telefonproblemen konfrontiert sehen. Es bleibt zu hoffen, dass extreme Fälle wie der beschriebene die Minderheit darstellen. 

Der Artikel auf der Seite des Hamburger Abendblattes: Link