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Recht auf Homeoffice?

Ab dem 27.01.2021 gilt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neu erlassene Corona-Arbeitsschutzverordnung, durch welche besonders die Homeoffice-Regelungen enger gefasst werden. Diese Verordnung unterliegt einer sechswöchigen Frist und gilt somit bis zum 15.03.2021.

Laut Experten sei die Reduzierung physischer Kontakte am Arbeitsplatz einer der effektivsten Maßnahmen, um eine Senkung der Infektionszahlen zu erreichen, weshalb BMAS primär an den Homeoffice-Regelungen ansetzt.

Eine Studie der Uni Mannheim ergab, dass bereits 1% mehr Mitarbeiter im Homeoffice die Infektionsrate um bis zu 8% verringern kann. 

Pflichten des Arbeitgebers

  • Arbeitgeber sind nun verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 Abs. 1 ArbSchG auszuarbeiten. In dieser soll bewertet werden, wie stark die Beschäftigten im Betrieb gefährdet sind und ob die Arbeit im Homeoffice möglich sei.
  • Diese Gefährdungsbeurteilung bedarf der Dokumentation (gem. § 6 ArbSchG) und einer jeweiligen Begründung (gem. § 22 ArbSchG). Bei Veränderung der Sachlage muss eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung erfolgen (gem. § 2 ArbSchG).

Wer geht ins Homeoffice?

Grundsätzlich besteht ab dem 27.01 eine sechswöchige Pflicht zum Angebot von Homeoffice-Arbeit (gem. § 2 Abs. 4 ArbSchG). Da diese Pflicht nur besteht, wenn keine „zwingend betriebsbedingten Gründe“ dem Homeoffice entgegenstehen, steht sie mit mehreren Ausnahmen in Verbindung.

„Zwingend betriebsbedingte Gründe“ (nicht genau definiert):

  • Die Arbeit kann nur vor Ort verrichtet werden (z.B.: Produktionsarbeit)
  • Datenschutzrechtliche Vorgaben können im Homeoffice nicht erfüllt werden (z.B.: Einblick Unbefugter)
  • Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung (Arbeitgeber unterliegen keiner gesetzlichen Verpflichtung für diese Ausstattung aufzukommen)
  • Unzureichende Qualifizierung der Beschäftigten mit der notwendiger IT-Ausstattung

Keine Verpflichtung zur Annahme
Wenn laut Gefährdungsbeurteilung die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten können, ist die Zustimmung der Arbeitnehmer entscheidend. 

Keine Verpflichtung zur Annahme und zur Umsetzung des Angebots

Die An- oder Abnahme muss nicht schriftlich erfolgen. Aus Sicht des Arbeitgebers sei das schriftliche Angebot, wie auch eine schriftliche Ablehnung allerdings mehr als empfehlenswert, um künftigen Missverständnissen vorzubeugen.

Arbeitsschutz-Standards im Office

  • Wird ein Geschäftsraum von mehr als einer Person genutzt gilt: 10 m2 pro Person
  • Ein Betrieb ab 10 Personen, muss in kleine und dauerhafte Arbeitsgruppen eingeteilt werden

Der Arbeitgeber ist verpflichtet medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. (Stoffmasken sind nicht ausreichend)

Letzten Endes ist die Tätigkeit im Homeoffice weiterhin mit einigen Hürden verbunden. Die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer im Homeoffice ihrer Arbeit nachkommen können, wurde erhöht. Allerdings ist der „Wille“ der Beschäftigten gefragt, um wirklich einen verbesserten Infektionsschutz zu erzielen.

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WLAN ohne Neuverkabelung – „Ethernet over Twisted Pair“

Die Ausleuchtung einer Liegenschaft mit WLAN ist heutzutage keine Herausforderung mehr, sofern eine strukturierte Netzwerkverkabelung vom Typ CAT5, CAT6 oder CAT7 vorliegt, die eine Datenübertragung von bis zu 10 Mbit/s zulässt. Die WLAN-Access Points können in diesem Fall direkt mittels RJ45-Stecker an die vorhandenen Netzwerkdosen angeschlossen werden.

Wenn hingegen in einer Liegenschaft WLAN bereitgestellt werden soll, in der keine strukturierte Netzwerkverkabelung vorhanden ist, dann verbleiben nur zwei Möglichkeiten: Kostenintensive Neuverkabelung oder Nutzung einer ggf. vorhandenen Altverkabelung.

Oftmals existiert zumindest eine Telefonverkabelung – der sog. Klingeldraht, über den seinerzeit die analogen Telefone mit der Telefonanlage verbunden waren. Dieser Klingeldraht, der technisch mindestens aus zwei verdrillten und nicht abgeschirmten Kabeln besteht – wird als Twisted Pair bezeichnet.

Dieser Klingeldraht wird bei der Technik „Ethernet over Twisted Pair“ verwendet, um die physische Schicht der Netzwerkverkabelung herzustellen.

Dank hochentwickelter Transmitter und Receiver werden Übertragungsbandbreiten von 100 Mbit/s – 300 Mbit/s realisiert. Die Technik ist damit noch nicht ausgereizt und wird ständig weiterentwickelt – aktuell sind Bandbreiten von 600 Mbit/s angekündigt. Die maximal einsetzbare Kabellänge variiert herstellerspezifisch zwischen 300 und 400 m und ist damit herkömmlicher CAT5/6/7-Verkabelung überlegen und auch für größere Gebäude (ohne zwischengeschaltete) Switche ausreichend.

Nachdem dann an jedem Endpunkt der alten Telefonverkabelung via „Ethernet over Twisted Pair“ ein WLAN-Access-Point mit jeweils 100 Mbit/s – 300 Mbit/s Datendurchsatz versorgt werden kann, stellt sich die Frage, wie WLAN-Access-Points oder auch Funkzellen VoIP-basierter DECT-Funknetze mit Strom versorgt werden können. 

„Ethernet over Twisted Pair“ unterstützt PoE – Power over Ethernet. Abhängig von den Transmittern können bis zu 20 W bereitgestellt werden, die eine oder auch zwei aktive Netzwerkkomponenten wie einen Access-Point und eine DECT-Funkzelle zusätzlich mit Strom versorgen.

„Ethernet over Twisted Pair“ ist eine ökonomische Möglichkeit, die vorhandene Telefonverkabelung als Plattform für eine Netzwerkverkabelung zu nutzen, ohne Neuverkabelung, ohne Betriebsbeeinträchtigungen und damit auch zeitnah implementierbar.

Neben „Twisted Pair over Ethernet“ können abhängig von Ihrer aktuellen Verkabelungssituation und Anforderungsdefinition auch alternative Techniken wie VDSL oder Ethernet over Coax (EOC) in Betracht kommen, um größere Bandbreite oder weitere Entfernung zu überbrücken. 

Wir nutzen jede vorhandene Verkabelung – sprechen Sie uns an!

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Snom M900 Outdoor – DECT-Funkzelle für den Außenbereich

SNOM erweitert seine Produktpalette um eine Funkzelle für den Aussenbereich, die nach dem Schutzart IP55 vor Staub in schädigender Menge und gegen Strahlwasser aus einem beliebigen Winkel geschützt ist. Das Gehäuse ist stoßfest nach IK08 und hält damit dem Aufprall eines Freifallhammers mit einem Gewicht von 5 kg aus einer Freifallhöhe von 20 cm stand.

Das Gehäuse besteht aus witterungs- und UV-beständigem Kunststoff , welche sich einfach an Wänden, Decken und Masten anbringen. Mit einer Funkreichweite von 300 Metern im Freien und 50 Metern in Innenräumen ist es kompatibel mit den Handsets M25, M65, M70, M80, M85 sowie M90.

Mit einem Temperaturbereich von -20°C bis 60°C deckt es die Betriebsbedingungen in Mitteleuropa hervorragend ab.Für den Kunden wird die Installation separater Gehäuse entbehrlich wodurch die Problemkreise Dichtigkeit und Kondenswasser bei geringerem Installationsaufwand entfallen.

Selbstverständlich unterstützt die 3CX-Telefonanlage auch das SNOM M900 Outdoor vollumfänglich.

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Digitalpakt Schule: WLAN und 3CX-Telefonanlage für die Grundschulen Sparrieshoop und Lutzhorn

Die Arconda Systems AG schafft eine leistungsfähige IP-Infrastruktur für die Zukunft der Grundschulen Sparrieshoop und Lutzhorn.

Das von der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop gesteuerte Projekt basiert auf einer Absicherung der Internet-Anbindung mit modernen UTM-Firewalls. Am beiden Standorten kommt zukünftig eine zentrale 3CX VoIP-TK-Anlage zum Einsatz, wodurch sich Synergien und Einsparungspotentiale ergeben. Besonderer Bedeutung kommt der hochmodernen WLAN-Ausleuchtung der Gebäudeensemble mit Komponenten des amerikanischen Netzwerkausrüsters Unifi Ubiquiti zu, mit der zukünftig schnelle und sichere WLAN-Verbindungen gegeben sind.

Im Projektrahmen wurden zudem von unserem Subunternehmer, der Otto Weich Brandmeldetechnik GmbH aus Elmshorn, bedarfsgerecht Elektroarbeiten zur Ergänzung und Ertüchtigung des Stromnetzes vorgenommen.

Die Anstrengungen der Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop wurden in den „Elmshorner Nachrichten“ der Samstags-Ausgabe vom 24.04.20 gewürdigt – Motto: „Digital auf dem neuesten Stand“. Die Schulleiterin Frau C. Ringstetter-Franz ist erfreut, „dass wir jetzt überall ein richtig gutes WLAN haben“, das „in jedem Klassenraum und sogar in der Mensa und Mehrzweckraum genutzt werden“ kann.

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Deutschlandweiter Verkaufstopp für Lenovo

Der weltgrößte chinesische PC-Hersteller Lenovo hat fast alle seine Produkte von der eigenen Website entfernt. Laptops, Smartphones oder Tablets sind im deutschen Onlineshop nicht mehr aufzufinden.

Hintergrund des Verkausstopps ist eine einstweilige Verfügung die am 30. September von einem Münchener Gericht verhängt wurde, welche Lenovo den Verauf aller Produkte unetersagt, die Videos mit dem Codec H.264 en- oder dekodieren können

Auslöser sind die finnischen Patente an der von Nokia selbstentwickelten Technologie zur Videokomprimierung (H.264), welche von Lenovo laut Nokia verletzen wurden.
Trotz der Verwendung des Video-Kompressionsstandards zahle Lenovo keine Lizenzgebühren. Lenovo streitet die Anschuldigungen ab und spricht von unfairen Preisen und diskriminierenden Bedingungen. Sollte das Verkaufsverbot aufgehoben werden, muss Nokia für den finanziellen Schaden Lenovos aufkommen.

Ein Ende des deutschlandweiten Verkaufsstopps bleibt unbekannt.
Im Gegenteil verschlimmert sich die Lage für Lenovo wohlmöglich, da auch in Brasilien, Indien und in den USA Gerichte mit dem Fall beschäftigt sind.

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Snom M90: Antibakterielles DECT Mobilteil

Mit seiner antibakteriellen und leicht zu reinigenden Oberfläche ist das Snom M90 aktuell eines der gefragtesten DECT Mobilteileile von Snom. Ursprünglich entwickelt für das Klinik- und Pfelgeheimumfeld eignet sich sich das SNOM M90 in der aktuellen Zeit auch für alle anderen Einsatzszenarien in denen ein DECT Telefon von mehr als einer Person genutzt werden soll.

Dabei ist das M90 genauso leistungsstark wie sein Schwestermodell M70. Sie das Datenblatt zum Snom M90 finden Sie im Dokumentebereich oder direkt hier zum Download.

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Plug&Play Richtfunk: UniFi Building-to-Building Bridge

Unsere positiven Erfahrungen mit der Verwendung von Produkten des Netzwerkausstatters Ubiquiti Networks in zahlreichen Projekten veranlasst uns, Ihnen an dieser Stelle eine  Netzwerkoption vorzustellen, mit der sich naheliegende Firmengebäude mittels Richtfunk in das Firmennetzwerk einbinden lassen. 

Die Ubiquiti UniFi Building Bridge umfasst zwei kompakte Endgeräte, die im Außenbereich(Gebäudedach) installiert werden und zueinander ausgerichtet eine 60 GHz Richtfunkverbindung zwischen den Standorten realisieren. Die Geräte sind für den Außeneinsatz konzipiert und entsprechend witterungsbeständig. Die Bridge verbindet über eine Reichweite von 500 Metern mit 1,7 Gbps Datendurchsatz(Duplex) und Fallback-Funktion, die auch bei schwierigen Wetterverhältnissen eine stabile Verbindung garantiert.

Es handelt sich damit um eine unübertroffen kostengünstige und einfach zu montierende Richtfunkverbindung, die für diesen Einsatzzweck ihresgleichen sucht. Das entsprechende PDF-Datenblatt zum Produkt finden Sie in im Dokumentenbereich oder direkt hier.

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Systemausfällen mit regelmäßigen Routinekontrollen vorbeugen.

Anfang Oktober legte ein Ausfall des IT-Systems des St. Elisabethen-Klinikums in Ravensburg den Krankenhausbetrieb nahezu lahm. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, die Klinik sei nicht in der Lage gewesen, neue Patienten aufzunehmen, in der Notaufnahme zu behandeln oder sonstige Dienstleistungen zu erbringen. 

Auch wenn nähere Informationen zu den Ursachen des Ausfalls nicht bekannt geworden sind: Unseren Erfahrungen nach zeichnen sich potentiell systembedrohende Fehler oft bereits im Vorweg ab. Im Alltagsbetrieb bleiben Fehler, wie ins Leere laufende Backups oder nicht aktuelle Virenscanner, oft lange Zeit unbemerkt und können so zu Situationen führen, die den Geschäftsbetrieb empfindlich stören.

Mit regelmäßigen und strukturierten Checks lassen sich diese Fehler im Voraus aufdecken und entsprechend korrigieren. Aufgrund der positiven Erfahrung mit dieser Vorgehensweise, die nicht nur die Betriebsbereitschaft signifikant erhöht, sondern anhand der anfallenden Kontrollberichte auch die Planung für Hardware-Investitionen erleichtert, nehmen immer mehr Kunden unsere Routinekontrollen in Anspruch.

In unserem aktuellen Whitepaper, das Sie hier und in unserem Dokumentebereich als PDF herunterladen können, geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Vorteile und die praktische Umsetzung von IT-Routinekontrollen. 

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Elektrosmog

Alle kabellosen Übertragungstechniken, egal ob WLAN, DECT oder Bluetooth, verwenden Verbindungen, die auf einem hochfrequenten elektromagnetischen Feld basieren. Die Zahl an Strahlungsquellen im alltäglichen Umfeld hat in jüngster Zeit stark zugenommen, weshalb bereits von einem “Elektrosmog” die Rede ist. 

Inwiefern von Elektrosmog ein gesundheitliches Risiko ausgehen kann ist strittig. Sicher ist: Die von elektronischen Geräten emittierten elektromagnetischen Felder führen zu einer leichten lokalen Erwärmung des menschlichen Körpers. Ob darüber hinaus womöglich gesundheitsschädliche Wirkungen existieren, konnte trotz zahlreicher internationaler Studien bisher nicht festgestellt werden und ist Gegenstand weiterer Untersuchungen. Da aber die Internationale Krebsforschungsagentur IARC hochfrequente elektromagnetische Felder als „möglicherweise Krebserregend“ einstuft, empfiehlt es sich, vorbeugend die Belastung so gering wie möglich zu halten. 

Nachfolgend eine Liste der maximalen Abstrahlleistung von Geräten nach Verbindungstechnik: 

Wer vorbeugend seine Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern verringern möchte, kann dies auf verschiedene Arten erreichen: 

  • Mobiltelefongespräche vornehmlich über ein Kabelgebundes Headset führen
  • Wifi-Calling nutzen (geringere Sendeleistung des Smartphones nötig)
  • Maximale Sendeleistung des WLAN-Routers reduzieren (Routerkonfiguration)
  • WLAN-Router außerhalb des Schlafzimmers positionieren
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ISDN-Nachwahlziffern – keine Patentrezept für die Zukunft

Im ISDN-Zeitalter konnten Nachwahlziffern verwendet werden, um den Nummernblock (z.B. 0-999) um eine Ziffer erweitern. Diese nach der Eingabe der vollständigen Telefonnummer nachgewählte Ziffer wurde oftmals genutzt, um für alle Nebenstellen eine individuelle Faxdurchwahl anzubieten: 

Tel. 040-8231-581
Fax: 040-8231-6-581

Dieses Verfahren kann grundsätzlich auch mit der digitalen 3CX Telefonanlage beibehalten werden, wobei die Nachwahlziffer als Teil einer um eine Stelle erweiterten Telefonnummer interpretiert und auf eine Nebenstelle bzw. DID (Direct Inward Dialing) ausgesteuert wird. Hierbei zu berücksichtigen ist allerdings, dass eine Nachwahlziffer nur dann verwendet werden kann, wenn die Telefonnummer eine Länge von 12 Ziffern inkl. Vorwahl nicht übersteigt.

Wir raten jedoch von dem Einsatz von Nachwahlziffern ab, weil es im Ermessen des Providers liegt, wie diese Nachwahlziffern behandelt werden. Einige SIP-Trunk-Provider (z.B. Telekom, MK-Netzdienste; Stand 09-2019) übertragen die Nachwahlziffer, andere wiederum nicht. Wenn die Nachwahlziffer nicht übertragen wird, so werden die „Faxe“ bzw. Gespräche mit Nachwahlziffer nicht mehr korrekt geroutet und es kommt zu keiner Verbindung.

Die Alternative zu Nachwahlziffern ist ein um eine Stelle vergrößerter Rufnummernblock. Oftmals sind die Provider restriktriv bei der Vergabe von sehr großen Rufnummernblöcken (z.B. 0-9999), wenn diese überwiegend ungenutzt verbleiben. Alternativ ist es möglich, die Faxnummern auf freie Rufnummer zu verschieben. Generell sollte auf den Einsatz von Faxen -soweit praktikabel- zugunsten  signierter E-Mails verzichtet werden. Wie eine effiziente und zukunftssichere Lösung für Ihr Unternehmen aussehen kann, erläutern wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen Gespräch.