Kürzlich gab Yealink – globaler Marktführer für IP-Telefone – die künftige Integration ihrer DECT Headsets der Produktlinie WH6 für die virtuelle Telefonanlage 3CX (Version 18) bekannt. Die WH6 Serie umfasst zwei Generationen mit jeweils zwei Headsets. Dank der neuen 3CX Integration und Unterstützung durch den 3CX Webclient können die kostengünstigen Headsets nun für die Anrufsteuerung verwendet werden:
Anrufe annehmen
Anrufe beenden
Mikrofon stummschalten
Anrufer auf Halten setzen
zwischen Leitungen wechseln
Yealink Essential DECT-Headsets (1. Generation):
WH62 Dual/Mono
WH63 Convertible
Hauptfunktionen Headset:
Mikrofon mit Geräuschunterdrückung
akustischen Abschirmungstechnologie von Yealink
160 m mobile Reichweite
14 h Gesprächszeit
Hauptfunktionen Basisstation:
Dual-USB-Verbindung zu PC und Telefon
Klingelton zur Anruferinnerung
Busylight für den Schreibtisch (optional)
Premium DECT-Headsets (2. Generation):
Die Premium DECT-Headsets ergänzen die Essential Serie mit einer multifunktionalen UC Workstation. Die Serie ist ebenfalls Microsoft Teams zertifiziert und erleichtert mit einer speziellen Teams-Taste den einfachen Umgang mit Teams:
WH66 Dual/Mono
WH67 Convertible
Hauptfunktion Workstation:
4-Zoll Touch-Konsole
Bluetooth und USB 3.0-Verbindung
USB-Hub mit 2 Anschlüssen
Vollduplex-Freisprecheinrichtung mit AEC (Open Office)
Drahtloses Ladegerät für Mobiltelefon (optional)
Busylight BLT60
Mit dem Busylight BLT60 wird der Präsenzstatus optisch an das unmittelbare Arbeitsumfeld signalisiert. In Verbindung mit der 3CX Desktop App kann das Busylight ohne Tischtelefon – allein mit den Headsets der vorgestellten WHX-Serie eingesetzt werden.
SNOM, ein deutscher Hersteller für Telekommunikationsprodukte, gab vor kurzem die Produktneuerscheinungen der D8XX-Serie bekannt. Anfang nächsten Jahres soll die neue Generation der IP-Telefonen von SNOM auf dem Markt verfügbar sein. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der D8XX-Serie um eine radikale Umstellung in Hardware, Software und Design, sodass kein Vergleich zu möglichen Vorgängern besteht. Die Hardware kann individuell an den Kunden angepasst werden, denn alle Ausstattungsmerkmale werden nach Bedarf berücksichtig.
Dazu zählen: Kamera, Video, Hörerkabel, Steuerungsfunktionen, Android oder Linux.
Ziel ist es aus einem einfachen Tischtelefon eine Schaltzentrale des Officespaces zu erschaffen.
Die D8XX-Serie spaltet sich im zwei Produktlinien auf: D86X und D89X. Die D86X-Linie ist die etwas kleinere Variante, zu welcher bereits einige Produktinformationen veröffentlicht wurden. Informationen zu dem D868 Tischtelefon oder dem D895 Tischtelefon sind noch nicht vorhanden. Der Vermarkungsstart ist zwischen Dezember und März angesetzt.
SNOM wirbt seit Kurzem mit dem scheinbar kostensparenden Angebot, seine Hardware mieten zu lassen. Es sollen hohe Investitionskosten vermieden werden, wodurch das IP-Telefonie Projekt laut SNOMs Angaben stark erleichtert wird.
Statt einer einmaligen Summe fallen monatliche Gebühren an, wodurch eine monatliche Anpassung der Hardware möglich ist. Des monatlichen Aufwands geschuldet, scheint das Angebot nur für kleine Startup-Unternehmen attraktiv, weniger für mittelständige Unternehmen. SNOM hat mehrere Technologiepartner an seiner Seite, mit welchen der Servicevertrag abgeschlossen wird. Der Preis ist vom frei wählbaren Technologiepartner und dessen variablen Mietmodell abhängig. Alle zwei Jahre werden die Endgeräte gegen aktuelle Geräte ausgetauscht. Die Laufzeit liegt zwischen 1 bis 60 Monaten.
Der Pflegenotstand in Deutschland ist schon seit vielen Jahren ein immer wiederkehrendes Thema mit hoher Dringlichkeit. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in Köln könnte sich die Versorgungslücke bis zum Jahr 2035 auf 500.000 Fachkräfte vergrößern.
Zwei Entwicklungen sind hierfür hauptverantwortlich:
1. Zunahme der Anzahl an Pflegebedürftigen:
Das Statistische Bundesamt prognostiziert eine Zunahme von rund 4,53 Millionen pflegebedürftigen Menschen in den nächsten 40 Jahren. Aufgrund verbesserter medizinischer Versorgung steigt das Durchschnittsalter eines Menschen und somit gleichzeitig die Pflegeperiode.
2. Personelle Unterbesetzung
Das deutsche Pflegepersonal ist überlastet und Pflegeeinrichtungen personell unterbesetzt. Im internationalen Vergleich liegt die Zahl des Krankenhauspersonal je 1.000 Einwohner in Ländern wie Frankreich, Österreich und den USA ca. 50 % über der in Deutschland.
Ein Weg, wie sich diese Versorgungslücke zumindest verringern lässt, ist der Einsatz von technischen Hilfsmitteln um Abläufe zu vereinfachen oder zu automatisieren und das Pflegersonal damit zu entlasten. Nachfolgend einige Beispiele für digitale Hilfsmittel.
Digitale Pflegedokumentation & Telemedizin
Wichtige medizinische Informationen eines Patienten müssen immer dokumentiert werden und jederzeit abrufbar sein. Statt jede Information analog festzuhalten, kann die Erfassung mittels eines Handys oder Tablets sowie passender Software digital erfolgen. Die so erhobenen Daten sind greifbarer und jederzeit aufrufbar. Des Weiteren kann das Tablet auch Verwendung in der Telemedizin finden. Ein EKG per E-Mail, ein Patientengespräch per Videokonferenz oder Bilder von Wunden können in den meisten Fällen zielführend sein und ersparen einen zeitaufwendigen Arztbesuch.
Der Umgang mit Gesundheitsdaten ist sehr sensibel, weshalb hier besonders auf den Datenschutz zu achten ist (Art. 9 DSGVO).
Unsere Empfehlung: „Galaxy Tab Active Pro“ (Tablet) oder „Galaxy XCover 5“ (Smartphone)
Vorteile:
Sturzresistent und wassergeschützt
Langfristige Versorgung mit Sicherheitsupdates
Touchscreen auch mit Handschuhen bedienbar
Samsung Galaxy Tab Active ProSamsung Galaxy XCover 5
Kameras an neuralgischen Punkten
Um mit möglichst wenig Personal für ausreichend Sicherheit zu sorgen, ist der Einsatz von Videokameras an neuralgischen Punkten zu empfehlen. Selbstverständlich bedarf es hierbei der Zustimmung des Pflegepersonals und der Heimbewohner (gem. Art. 6 Abs. 1 DSGVO), wie auch den Hinweis für Besucher (gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO).
Unsere Empfehlung: Sicherheitskameras von „Ubiquiti UniFi“
Vorteile:
Jahrelange positive Erfahrungswerte
Mobile App verfügbar
Kosteneffizient
Unifi UVC-G4-PRO
Erweiterung der Rufanlage
Um den Arbeitsalltag des Pflegepersonals zu erleichtern, kann die Rufanlage bspw. um Sensor-Bodenmatten, Funktaster und Fluchttür-Überwachung erweitert werden. Ein Funktaster ist die mobile Form des Ruftasters und ermöglicht so den Schwesternruf auch außerhalb des Bewohnerzimmers. Sensor-Bodenmatten können vor Betten platziert werden und so Stürze aus dem Bett anzeigen. Die Fluchttür-Überwachung mittels eines Magnetkontakts kann besonders im Demenzbereich Anwendung finden.
Unsere Empfehlung: Produkte des Herstellers und Entwicklers „WICON“
Vorteile:
Partnerschaft mit WICON Elektronik GmbH
Berücksichtigung der Heimmindestbauanforderung
Berücksichtigung der DINVDE0834
CE zertifiziert
Smartphone & Tablets als Kommunikationszentralen
In Seniorenheimen mit einer guten WLAN-Ausleuchtung können Smartphones und Tablets so als mobiles Benachrichtigungs- und Kommunikationsgerät eingesetzt werden. Standardgemäß signalisiert die Rufanlage die Rufauslösungen optisch auf den Signalleuchten des Bewohnerzimmers und dem Display des Schwesternzimmers. Über einen Alarmserver kann eine anschließende Benachrichtigung an DECT-Telefone, Smartphones oder Tablets der Pfleger weitergeleitet werden.
Das Gesamtkonzept
Um die Chancen der Digitalisierung im Pflegeheim optimal ausschöpfen zu können, bedarf es eines ganzheitlichen Umsetzungkonzeptes, das die vorhandene (Netzwerk-)Technik einbezieht. Wir empfehlen hierfür den Einsatz der 3CX-Telefonanlagenlösung zusammen mit der Verwendung von moderner WLAN-Technik und geeigneten Endgeräten.
In unserem Katalog „Das digital Seniorenheim“ finden sie alle Informationen zu diesem Thema. Sie können den Katalog direkt hier herunterladen. Gerne schicken wir Ihnen den Katalog kostenlos zu: Katalog anfordern
Oft wird die Bedeutung der DSGVO im Bereich der Pflege unterschätzt oder es herrscht Unklarheit, wie Datenschutz im Bereich der Pflege anzuwenden ist.
Dabei sind die Anforderungen an den Umgang mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten in jedem medizinischen Bereich dieselben – im Krankenhaus wie im Pflegeheim. Es handelt sich um Gesundheitsdaten, die stets der informationellen Selbstbestimmung unterliegen und vor dem Einblick Dritter bewahrt werden müssen.
Hierbei gilt besonders, Folgendes zu berücksichtigen:
Zustimmung
Personenbezogene Daten dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden. (vgl. Art. 6 DSGVO)
Richtigkeit & Speicherbegrenzung
Die gespeicherten Daten müssen sachlich richtig und auf dem neusten Stand sein. Zudem sollten nur dem Zweck angemessene Daten gespeichert sein (Datenminimierung).
Ist die Speicherung der sensiblen Daten nicht mehr erforderlich, müssen die Daten gelöscht werden (Speicherbegrenzung).
Unbefugte Dritte
Die einfache Weitergabe von sensiblen Daten an unbefugte Dritte ist streng verboten. Hierbei ist besonders auf den Fassungsrahmen des Begriffs zu achten. Hierzu zählen bspw. auch Kollegen, dessen Zuständigkeitsbereich nicht ausreichend ist, Angehörige des Betroffenen (solange keine Zustimmung vorliegt) oder Organisationen wie die Krankenkasse, welcher nur beschränkt Informationen weitergegeben werden dürfen.
Fahrlässigkeit
Die sensiblen Daten dürfen nicht zugänglich für unbefugten Dritte sein. Liegt die Patientenakte aufgeklappt auf dem Küchentisch, sodass sie von jedermann eingesehen werden kann, ist das ebenfalls als fahrlässige Weitergabe von personenbezogenen Daten zu ahnden.
Schweigepflicht
Alle Mitarbeiter unterliegen dem Berufsgeheimnis und separat der allgemein geltenden Verschwiegenheitspflicht der Berufsgruppe.
Die Umstellung des Telekom-Produktes „Sip Trunk Pure“ auf „CompanyFlex SIP-Trunk Pure“ hat 3CX-Kunden bisher viel Ärger bereitet, da sich das neue Produkt nicht an 3CX anbinden lässt. Die standortunabhängigen TLS-Verschlüsselung ist nicht kompatibel.
Die Problematik ist nicht 3CX-spezifisch und so führte diese – nach Medienberichten desaströse – Telekom-Produktpolitik bereits dazu, dass verschiedenen größeren Telekom-Kunden wieder das alte Produkt „Sip-Trunk Pure“ zur Verfügung gestellt wurde, um nach massiven Protesten ein Abwandern der Kunden zu verhindern.
Für die Mittelständler und alle anderen 3CX-Kunden haben wir eine skalierbare und robuste Lösung auf der Grundlage eines SBCs entwickelt, die vergleichsweise schnell und kostengünstig eingesetzt werden kann, bis die VoIP-Telefonanlagen-Anbieter eine geeignete TLS-Verschlüsselung bereitstellen oder die Telekom Ihre Produktpolitik überdenkt.
Mit den analogen Seniorentelefonen „DL580“ und „E290“ von Gigaset kann die bestehende analoge Verkabelung modern und seniorengerecht weitergenutzt werden.
Die Telefone sind neben Ihrer besonderen Eignung für hör- und sehschwache Anwender qualitativ hochwertig und sehr preiswert.
Gigaset DL580
Das Gigaset DL580 ist besonders für Personengruppen mit speziellen Bedürfnissen in den Punkten Hören, Sehen und Tasten ausgelegt. Neben den unten aufgelisteten Features ist das Produkt hörgerätekompatibel, ermöglicht eine komfortable Bedienung und liefert erstklassige Audioqualität.
Große, ergonomische LED Tasten
Großes, beleuchtetes Display
„extra laut“ -Funktion
Direktwahl-Tasten
Mehrstufige Regulation von Helligkeit, Kontrast, Lautstärke
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Datenblatt.
Gigaset E290
Das Gigaset E290 ist die schnurlose Alternative zu dem Gigaset DL580 und bietet dieselben Funktionen. Zudem reicht in Notfallsituation das Drücken einer beliebigen Taste, um eine vorab hinterlegte Telefonnummer zu aktivieren.
Große, ergonomische LED Tasten
Großes, beleuchtetes Display
„extra laut“ -Funktion
Direktwahl-Tasten
Mehrstufige Regulation von Helligkeit, Kontrast, Lautstärke
Modernes Design
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Datenblatt.
Das am 1. Januar in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) meint es vor all dem mit dem Pflegepersonal besonders gut.
Große Förderprogramme sollen seither die Möglichkeit schaffen, den Alltag der Pflegekräften in vielerlei Hinsicht zu vereinfachen. Bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen sind das Ziel.
Heutzutage trägt die digitale Unterstützung der Pflegetätigkeit maßgeblich zur Arbeitszufriedenheit von Pflegekräften bei. Ein Seniorenheim mit flächendeckender WLAN-Ausleuchtung ermöglicht den Pflegekräften bspw. die schnelle Pflegedokumentation via Tablet.
Im Zeitraum von 2019 bis 2024 werden die Pflege- und Krankenversicherung plangemäß 100 Mio. € in die Hand nehmen und gezielt einsetzen. Die technische und digitale Aufrüstung soll von 2019 bis Ende 2021 erfolgen und beinhaltet einen Vergütungszuschlag von 40 % der Kosten pro Pflegeheim. Hierzu sollte jedoch angemerkt sein, dass der einmalige Zuschuss letzten Endes keine 12.000 € überschreiten darf.
Einen Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben Pflegekassen, vollstationäre Pflegeheime, wie auch Einrichtungen für Kurzzeitpflege. Allerdings müssen die Einrichtungen vorweisen können, dass sie in Zukunft ihr Pflegepersonal mit Pflegefachkräften aufstocken werden bzw. es kürzlich erledigt haben.
Eine israelische Spionagesoftware, die unter Experten als das leistungsfähigste Spähprogramm für Smartphones bekannt ist und ebenfalls als Cyberwaffe eingestuft wurde, macht zurzeit erneute Schlagzeilen.
Es handelt sich hierbei um die Spionagesoftware „Pegasus“ der israelischen Sicherheitsfirma NSO Group Technologies, mit welcher ein Kunde uneingeschränkten Zugang zu dem Smartphone seiner Zielperson genießt. Jegliche Chat-Nachrichten können mitgelesen werden, jede App kann geöffnet werden und das Mikrofon, wie auch die Kamera kann nach Belieben aktiviert werden.
Laut NSO Group wurde diese Spionagesoftware zum Zwecke der Fernüberwachung der Smartphones von Terroristen und Kriminellen entwickelt. Des Weiteren wurde die Software angeblich nur an ausgewählte Staaten verkauft, wobei zwingend die Zustimmung des Verteidigungsministerium vorhanden war.
Jüngste Ergebnisse der internationalen Recherchegruppe erwiesen jedoch das Gegenteil.
Auf der Liste der Zielpersonen befanden sich forensisch nachgewiesen Journalisten meinungsbildender Publikationen, hochrangige Politiker, Oppositionelle, wie auch Menschenrechtsaktivisten.
Es kam verteilt auf 40 Ländern seit 2016 zu ca. 50’000 nachgewiesenen Zielpersonen.
Zu den Clients der NSO Group zählen unter anderem Mexiko, Marokko, Indien und Ungarn (als einziges Land Europas) – Länder, die häufig für mangelnde Meinungs- und Medienvielfalt kritisiert werden.
Wie kommt Pegasus aufs Smartphone?
Die Spionagesoftware kommt überwiegend über eine fingierte Nachricht inkl. eines korrumpierten Links auf das Smartphone. Allerdings ist es auch möglich das Schadprogramm unbemerkt auf das ausgewählte Smartphone zu laden – vorausgesetzt es ist eingeschaltet und mit dem Internet verbunden.
Wie überprüft man ob man ein Teil der Pegasus-Attacke ist?
Bislang haben IOS-User einen gewissen Vorsprung im Kampf gegen Pegasus, da hier bereits ein Programm entwickelt wurde, welches Pegasus und andere Schadsoftware aufspüren soll.
Es handelt sich um die kostenlose App Lookout. Ist dies der Fall soll persönlicher Kontakt zu Lookout aufgenommen werden.
3CX unterstützt ab der Version V18 nativ Microsoft Teams. Mit der Teams-Integration können Teams-Benutzer 3CX-Benutzer anwählen und umgekehrt. Teams-Benutzer können über 3CX herauswählen und dabei von 3CX´s umfangreicher Unterstützung von SIP-Trunk-Anbietern profitieren. Sie sparen Sie sich ab sofort kostspielige Microsoft 365 Tarife.
Noch wichtiger ist, dass Teams-Benutzer auch von einer voll ausgestatteten PBX profitieren, die viel einfacher zu verwenden und zu konfigurieren ist. Mit zusätzlichen Contact Center-Funktionen wie erweiterte Anrufwarteschlangen, Berichterstellung, Anrufweiterleitung und mehr. Die Integration ist ein einfacher Prozess in vier Schritten, der auch vorgefertigte Skripte umfasst, die der Administrator schnell und einfach implementieren kann.
Die 3CX – Teams Integration bietet Ihnen folgendes Einsparpotential.
Sparen Sie bei der Lizenzierung der SBC-Lösung mit der nativen Integration in 3CX.
Keine Teams-kompatiblen Mobilteile erforderlich. Verwenden Sie ein beliebiges IP-Telefon.
Mobile Anbindung mit kostenlosen 3CX-Apps für iOS und Android.
Voraussetzung dafür ist einer der folgenden Microsoft Pläne:
Microsoft 365 E5
Microsoft 365 Plan + Microsoft Phone System (add-on) oderBusiness Voice (add-on)
Betreiber sog. kritischer Infrastruktur (KRITIS) wie größerer Kliniken die mindestens 30.000 stationäre Patienten im Jahr behandeln sind bereits seit 2017 durch das IT-SIcherheitsgesetz (§ 8 BSI-Gesetz) verpflichtet, ihre IT-Systeme nach dem “Stand der Technik” abzusichern.
Im Oktober 2020 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erneut verschärft. Nach Sozialgesetzbuch (§ 75c SGB V) sind ab 01. Januar 2022 auch kleinere Kliniken in Deutschland verpflichtet, ihre IT-Sicherheit auf ein angemessenes Schutzniveau anzuheben. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenhäuser nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind.
Organisatorische und technische Vorkehrungen gelten als angemessen, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu den Folgen eines Ausfalls oder einer Beeinträchtigung des Krankenhauses oder der Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen steht. Die informationstechnischen Systeme sind spätestens alle zwei Jahre an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.
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